Im ersten Teil haben wir den Harry-Potter-Mantel für Ihr Vermögen vorgestellt: Ihre Möglichkeit, Erträge jahrzehntelang legal für das Finanzamt unsichtbar zu machen, damit es sich über all die Zeit für Sie vermehren kann. Nur: irgendwann greift es doch zu, und das ist der Moment, in dem Sie Booster 2 auspacken!
Booster 2: Der 12/62- oder auch Halbe/Halbe-Deal mit dem Finanzamt.
Stellen Sie sich vor, das Finanzamt fordert Steuern ein von Ihnen. Keine schöne Vorstellung, aber ja, vorstellen kann man es sich leider ganz gut. Stellen Sie sich nun vor, Sie rufen bei Ihrem Finanzamt an mit der Frage: „Was, liebes Finanzamt, kann ich tun, damit ich nur die halbe Steuer zahlen muss?“ Schon eine etwas eigenwillige Vorstellung. Aber wirklich skurril wird es, wenn Ihre freundliche Sachbearbeiterin antwortet: „Naja, wenn Sie Ihre Steuer nicht jetzt, sondern erst in ein paar Jahren bezahlen, dann wollen wir nur die Hälfte von Ihnen.“
So schräg das klingen mag - bei der privaten Rentenversicherung funktioniert es. Vielleicht kurz zum Hintergrund, dann wird es nachvollziehbar.
Der Gesetzgeber (also „die Politik“) mag das Thema Renten nicht. Der demographische Wandel (also die Veränderung der Alterspyramide, oder noch klarer: die Tatsache, dass immer weniger Menschen im Erwerbsalter immer mehr Ruheständler finanzieren müssen) macht allen Sorgen, und deshalb unterstützt der Staat uns dabei, Geld für unser Alter zurückzulegen. Und bei den privaten Rentenversicherungen hat er überlegt: wir müssen den Menschen einen Anreiz bieten, Geld zu sparen und es möglichst spät auszugeben. Wenn also jemand 62 Jahre alt ist oder älter, dann hat sie oder er eine recht gute Vorstellung davon, ob das Geld im Rentenalter reichen wird (mit 40 oder 50 eher noch nicht). Also wird man sich das Geld dann wohl verrenten lassen, um ein verlässliches lebenslanges Einkommen zu haben. Und wenn man sich das Kapital auszahlen lässt, dann entweder, weil man es für die Rente nicht benötigt (super für den Staat, weil wir ihm so nicht auf der Tasche liegen) oder weil man sich finanziell auf die Rente vorbereitet (indem man einen Restkredit abbezahlt oder die bewohnte Immobilie renoviert oder oder oder...).
Deshalb gilt: wenn Sie sich Kapital aus einer privaten Rentenversicherung auszahlen lassen, zahlen Sie auf die Gewinne nur die halbe Steuer, wenn
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, und
- Sie bei der Auszahlung 62 Jahre oder älter sind.
Machen wir es an konkreten Zahlen fest:
Sie haben eine Rentenversicherung, in die Sie über die letzten 20 Jahre 50.000 Euro eingespart haben. Mit 61 Jahren sind 100.000 Euro im Vertrag, also 50.000 Euro Gewinn. Wenn Sie sich die 100.000 Euro auszahlen lassen, müssen Sie auf den Gewinn 25 Prozent Kapitalertragsteuer abführen (ggf. plus Kirchensteuer und Soli, aber bleiben wir bei den 25 Prozent). Das sind 12.500 Euro Steuern, die die Versicherung für Sie abführt; Sie erhalten also statt 100.000 Euro 87.500 Euro.
Nun das gleiche Szenario, nur dass Sie bei der Auszahlung nicht 61 Jahre alt sind, sondern 62 (oder 67 oder 75, hier sind die heutigen Verträge sehr flexibel). Dann gilt die 12/62-Regel (also Laufzeit mindestens 12 Jahre und Ihr Alter mindestens 62 Jahre) und sie müssen nur die halbe Kapitalertragsteuer abführen, also nicht 12.500 Euro, sondern nur 6.250 Euro Steuern. Es bleiben also nicht 87.500 Euro für Sie, sondern ganze 93.750 Euro.
Wo bleibt da die Flexibilität?
Das werden wir oft gefragt, aber in der Frage steckt, wenn wir es so sagen dürfen, ein kleiner Denkfehler. Sie kommen jederzeit an Ihr Geld. Wenn in einem Vertrag 100.000 Euro stecken, und Sie wollen sich das ganze Geld auszahlen lassen oder beispielsweise nur 20.000 Euro, dann sagen Sie der Allianz Bescheid und die Allianz zahlt das Geld aus. Wenn die Voraussetzungen nach der 12/62-Regel erfüllt sind, haben Sie den großen Steuervorteil. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann stellen Sie sich nicht schlechter als mit jeder anderen Anlageform und zahlen die reguläre Kapitalertragsteuer. Und viele Menschen brauchen auf dem Weg durch ihr Leben Geld und nehmen ihn aus dem privaten Rententopf. Doch das Geld, welches im Vertrag bleibt, bietet immer noch die Chance, lange genug unangetastet zu bleiben, bis der Zeitpunkt für die halbe Steuer gekommen ist.
Also gut, sagen Sie, ich bin auf den Geschmack gekommen. 6.250 Euro Steuern sind aber doch noch ein schöner Haufen. Lässt sich hier nichts mehr machen?
Womit wir bei Booster Nummer 3 wären - die komplette Steuerfreiheit aller Erträge während der Ansparphase!
Beachten Sie, dass dieser Artikel ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes darstellt. Er kann und will eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater nicht ersetzen.