Kinder-Unfallversicherung: Wann ist mein Kind wirklich geschützt?
Ein Sturz vom Fahrrad, ein Unfall auf dem Spielplatz oder eine Verletzung beim Toben... Kinder entdecken die Welt, und kleinere Unfälle gehören leider manchmal dazu.
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind über die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich geschützt ist. Doch dieser Schutz gilt nicht in jeder Situation.
Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung also tatsächlich? Und was passiert bei einem Unfall in der Freizeit?
Schule, Kita und Schulweg: Hier besteht gesetzlicher Schutz
Kinder und Jugendliche stehen während des Besuchs von Schule oder einer entsprechenden Betreuungseinrichtung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Schülerinnen und Schülern sind grundsätzlich auch die direkten Wege zur Schule und zurück sowie Veranstaltungen versichert, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule stattfinden zum Beispiel Klassenfahrten oder Schulfeste.
Für Kinder in anerkannten Kindertageseinrichtungen gilt der gesetzliche Schutz ebenfalls während des Besuchs, bei damit verbundenen Aktivitäten und grundsätzlich auf den notwendigen Wegen.
Und was ist nach Schule und Kita?
Genau hier entsteht häufig ein Missverständnis.
Private Freizeitaktivitäten sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dazu gehören beispielsweise viele Situationen beim privaten Spielen und Toben oder andere Unternehmungen außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs von Schule oder Betreuungseinrichtung.
Das bedeutet: Nur weil ein Kind Schüler oder Kita-Kind ist, besteht nicht rund um die Uhr gesetzlicher Unfallschutz.
Was kann eine private Kinder-Unfallversicherung ergänzen?
Eine private Unfallversicherung kann auch dort Schutz bieten, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, insbesondere bei Freizeitunfällen.
Bei der Allianz Kinder-Unfallversicherung besteht der Versicherungsschutz nach den jeweiligen Vertragsbedingungen auch bei Unfällen in der Freizeit. Je nach vereinbarten Leistungen können bei bleibenden Unfallfolgen beispielsweise finanzielle Leistungen, Unterstützung bei Reha-Maßnahmen oder medizinischen Hilfsmitteln vorgesehen sein.
Dabei geht es nicht darum, jeden kleinen Sturz finanziell abzusichern. Entscheidend können vor allem Unfälle sein, die dauerhafte Folgen haben und dadurch das Leben des Kindes und der gesamten Familie verändern.
Braucht jedes Kind eine private Unfallversicherung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist zunächst zu wissen, welcher Schutz bereits vorhanden ist und welche finanziellen Risiken eine Familie zusätzlich absichern möchte.
Deshalb lohnt sich ein persönlicher Blick auf die eigene Situation mehr als eine pauschale Empfehlung.
Unser Tipp für Eltern aus Cottbus und der Lausitz
Stellen Sie sich einmal diese drei Fragen:
Weiß ich, wann mein Kind gesetzlich unfallversichert ist?
Weiß ich, wie mein Kind bei einem Unfall in der Freizeit abgesichert ist?
Weiß ich, welche finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Unfallfolgen vorhanden wäre?
Wenn Sie bei einer dieser Fragen unsicher sind, schauen wir gerne gemeinsam darauf.
Die Allianz Hauptvertretung Robert Kanter prüft mit Ihnen die bestehende Absicherung und erklärt verständlich, welcher Schutz bereits vorhanden ist und welche Möglichkeiten es zusätzlich gibt.
Ohne kompliziertes Versicherungsdeutsch und passend zu Ihrer persönlichen Familiensituation.
Persönlich für Familien in Cottbus, Lauchhammer und der Lausitz
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