Baufinanzierung der Allianz - Ein Fundament für das Leben
Der Traum von den eigenen vier Wänden. Ein Wohnwunsch, eine Immobilie und die passende Finanzierung. Ob das Objekt noch gebaut, oder umfangreich saniert werden muss. Für jedes Fundament bietet die Allianz die passende Finanzierung. Die Welt dreht sich schnell. Nicht jede Investition kann über 20 Jahre gleichbleibend bedient werden. Einkommensveränderungen wie Elternzeit oder Kurzarbeit sind in fast jeder Biographie zu finden. Wohl dem, der eine flexible Anpassung der Darlehensrate vornehmen kann. Bei der Allianz kein Problem. Situativ und flexibel – eine Allianz für das Leben.
Gut vorbereitet ist halb gewonnen. Stöbern Sie in dem folgenden Glossar und lesen sich schlau.
Sollzins:
Zinssatz für das Darlehen
Gebundener Sollzins:
Zinssatz für ein Darlehen mit fester Laufzeit bzw. Laufzeitbindung.
Effektiver Jahreszins:
Gesamtkosten des Darlehens als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags. Der effektive Jahreszins bezieht alle Kosten mit ein, welche im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen.
Erschließungskosten:
Kosten die anfallen, um das Grundstück in einen baureifen Zustand zu versetzen z. B. Straßenbau oder Versorgungsleitung –Strom, Gas, Wasser-.
Kaufnebenkosten:
Zu den Kaufnebenkosten gehören z. B. Kosten für den Notar, das Grundbuch oder die Maklercourtage.
Bauzeitzinsen:
Je nach Bauabschnitt erhält die ausführende Baufirma Teilzahlungen aus einem Darlehen, auf welche die sogenannten Bauzeitzinsen anfallen. In der Praxis ist dies bei Neubauten der Fall.
Forward-Darlehen:
Als Forward-Darlehen wird ein Darlehen bezeichnet, dass eine gewisse Zeit z. B. drei Jahre vor Ablauf eines vorhergehenden Darlehens abgeschlossen wird. Es kann im Rahme einer Anschlussfinanzierung eingesetzt werden und sichert in günstigen Zinsphasen einen frühzeitigen Einstieg zu guten Konditionen.
Eigenkapital:
Das einzusetzende eigene Kapital in eine Finanzierung. Grundsätzlich gilt, je höher das Eigenkapital desto niedriger der Zinssatz.
Vorfälligkeitsentschädigung:
Die Vorfälligkeitsentschädigung zahlt der Kreditnehmer an den Kreditgeber, wenn der Kreditnehmer den Kredit unplanmäßig während der vereinbarten Sollzinsbindung kündigt. Im Grunde handelt es sich um eine Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen.
Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer wird bei dem Kauf von z. B. einem Haus, einer Wohnung oder einem unbebauten Grundstück fällig. Der Steuersatz wird von jedem Bundesland individuell festgelegt.
Wohngebäudeversicherung:
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Rohrbruch, Sturm / Hagel, Einbruch und Überschwemmung. Die Versicherung wird von Darlehensgebern vorausgesetzt und stellt den wichtigsten Schutz des Gebäudes dar.