Coronavirus (Covid-19) - Versicherbar?
Der Coronavirus hält die Wirtschaft aktuell im Würgegriff und wirft bei Unternehmen und Privatleuten jede Menge Fragen auf.
Unser Wirtschaftsleben ist vernetzt und international- Messen, Einladungen und Geschäftsreisen sind der Normalfall.
Die uns am häufigsten gestellte Frage in den vergangenen Wochen- „bin ich gegen das Virus versichert?“
Um hier fundiert Rede und Antwort zu stehen ist ein detaillierter Blick auf die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten notwendig.
Als ihr Allianz Ansprechpartner möchten wir hierzu gerne zu den einzelnen Branchen Stellung beziehen.
Zunächst gilt es zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen zu unterscheiden.
Komplizierter ist die Wirtschaft betroffen; Eine Absageflut von Sportevents, Messen und Veranstaltungen mit höherer Menschenansammlung hat vor allem (finanzielle) Folgen für den Veranstalter.
In der hierfür üblichen Veranstaltungsausfallversicherung sind Pandemierisiken grundsätzlich ausgeschlossen, können dann im Einzelfall per Klausel eingeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist dies nicht mehr möglich, es besteht bei allen bekannten Marktteilnehmern Zeichnungsverbot.
Bei verschuldeter Haftung, bzw. nur bei organisatorischen Fehlern, welche im Zusammenhang mit aktuellen Corona Situation nicht zu erwarten sind, würden Schadensersatzansprüche auslösen.
Somit sind Verträge einzuhalten, also alle Kosten zu tragen. Eine rein präventive Absage führt weder zu einer Lösung von Verträgen, noch zum Eintritt der Ausfalldeckung.
Speziell für den produzierenden Sektor gilt, dass Unternehmen außerhalb Chinas, deren Produktion z. B. von einem Lieferanten in China beeinflusst wird, wahrscheinlich nicht für die daraus resultierenden Ertragsausfälle abgesichert werden können, da kein versichertes Sachschadenereignis, wie zum Beispiel ein Feuerschaden, vorliegt.
Wir empfehlen unseren Unternehmen ihre Verträge mit Kunden und Lieferanten genau zu prüfen, da diese wahrscheinlich Klauseln für „höhere Gewalt“ enthalten. In diesem Fall sind die Kunden und Lieferanten von der Einhaltung der normalen Zeit- und Kosten-/Zahlungsanforderungen teilweise oder ganz befreit, wenn es aufgrund des Coronavirus unmöglich geworden ist, die Lieferverpflichtung zu erfüllen.
In der Warentransportversicherung sind Schäden, die durch eine Verzögerung der Beförderung verursacht wurden, in aller Regel ausgeschlossen.
Die Betriebsschließungsversicherung leistet bei Unterbrechungsschäden, wenn der Betrieb infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz geschlossen wird. Diese Spezialabsicherung wird allerdings nur für Betriebe angeboten, die Lebensmittel verarbeiten oder anbieten, und für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Die Haftzeit ist ebenfalls wie die Versicherungssumme abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung mit Ihrem Versicherer. Wichtig zu wissen: in den Versicherungsbedingungen sind meldepflichtige Krankheiten abschließend aufgezählt, das neue Virus ist somit nicht versichert, weil hierfür erst nachträglich eine Meldepflicht eingeführt wurde.
Über die Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz, da das Virus eine Seuche ist und keine Sachgefahr wie Beispiel Feuer. Sturm oder Leitungswasser darstellt.
Können deutsche Unternehmen sich jetzt noch absichern?
Aufgrund des in China bereits weit vorangeschrittenen Risiko- bzw. Schadenverlaufs ist eine Absicherung des Pandemie-Risikos auch für deutsche Unternehmen in China sowie in Deutschland derzeit nicht mehr möglich. Auch in Deutschland sind mittlerweile Menschen infiziert, vereinzelt sind Betriebe vorsorglich auf freiwilliger Basis geschlossen oder unter Quarantäne gesetzt worden. Eine betriebliche Versicherung gegen Umsatzausfälle oder dergleichen erscheint aktuell aussichtslos.
Gerne bieten wir Ihnen für Ihren Einzelfall detaillierte und passgenaue Informationen in Form eines Gesprächs oder Telefonats an.
Herzliche Grüße,
Ihre NMS Blank OHG
Der Coronavirus hält die Wirtschaft aktuell im Würgegriff und wirft bei Unternehmen und Privatleuten jede Menge Fragen auf.
Unser Wirtschaftsleben ist vernetzt und international- Messen, Einladungen und Geschäftsreisen sind der Normalfall.
Die uns am häufigsten gestellte Frage in den vergangenen Wochen- „bin ich gegen das Virus versichert?“
Um hier fundiert Rede und Antwort zu stehen ist ein detaillierter Blick auf die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten notwendig.
Als ihr Allianz Ansprechpartner möchten wir hierzu gerne zu den einzelnen Branchen Stellung beziehen.
Zunächst gilt es zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen zu unterscheiden.
Komplizierter ist die Wirtschaft betroffen; Eine Absageflut von Sportevents, Messen und Veranstaltungen mit höherer Menschenansammlung hat vor allem (finanzielle) Folgen für den Veranstalter.
In der hierfür üblichen Veranstaltungsausfallversicherung sind Pandemierisiken grundsätzlich ausgeschlossen, können dann im Einzelfall per Klausel eingeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist dies nicht mehr möglich, es besteht bei allen bekannten Marktteilnehmern Zeichnungsverbot.
Bei verschuldeter Haftung, bzw. nur bei organisatorischen Fehlern, welche im Zusammenhang mit aktuellen Corona Situation nicht zu erwarten sind, würden Schadensersatzansprüche auslösen.
Somit sind Verträge einzuhalten, also alle Kosten zu tragen. Eine rein präventive Absage führt weder zu einer Lösung von Verträgen, noch zum Eintritt der Ausfalldeckung.
Speziell für den produzierenden Sektor gilt, dass Unternehmen außerhalb Chinas, deren Produktion z. B. von einem Lieferanten in China beeinflusst wird, wahrscheinlich nicht für die daraus resultierenden Ertragsausfälle abgesichert werden können, da kein versichertes Sachschadenereignis, wie zum Beispiel ein Feuerschaden, vorliegt.
Wir empfehlen unseren Unternehmen ihre Verträge mit Kunden und Lieferanten genau zu prüfen, da diese wahrscheinlich Klauseln für „höhere Gewalt“ enthalten. In diesem Fall sind die Kunden und Lieferanten von der Einhaltung der normalen Zeit- und Kosten-/Zahlungsanforderungen teilweise oder ganz befreit, wenn es aufgrund des Coronavirus unmöglich geworden ist, die Lieferverpflichtung zu erfüllen.
In der Warentransportversicherung sind Schäden, die durch eine Verzögerung der Beförderung verursacht wurden, in aller Regel ausgeschlossen.
Die Betriebsschließungsversicherung leistet bei Unterbrechungsschäden, wenn der Betrieb infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz geschlossen wird. Diese Spezialabsicherung wird allerdings nur für Betriebe angeboten, die Lebensmittel verarbeiten oder anbieten, und für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Die Haftzeit ist ebenfalls wie die Versicherungssumme abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung mit Ihrem Versicherer. Wichtig zu wissen: in den Versicherungsbedingungen sind meldepflichtige Krankheiten abschließend aufgezählt, das neue Virus ist somit nicht versichert, weil hierfür erst nachträglich eine Meldepflicht eingeführt wurde.
Über die Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz, da das Virus eine Seuche ist und keine Sachgefahr wie Beispiel Feuer. Sturm oder Leitungswasser darstellt.
Können deutsche Unternehmen sich jetzt noch absichern?
Aufgrund des in China bereits weit vorangeschrittenen Risiko- bzw. Schadenverlaufs ist eine Absicherung des Pandemie-Risikos auch für deutsche Unternehmen in China sowie in Deutschland derzeit nicht mehr möglich. Auch in Deutschland sind mittlerweile Menschen infiziert, vereinzelt sind Betriebe vorsorglich auf freiwilliger Basis geschlossen oder unter Quarantäne gesetzt worden. Eine betriebliche Versicherung gegen Umsatzausfälle oder dergleichen erscheint aktuell aussichtslos.
Gerne bieten wir Ihnen für Ihren Einzelfall detaillierte und passgenaue Informationen in Form eines Gesprächs oder Telefonats an.
Herzliche Grüße,
Ihre NMS Blank OHG