BRAO-Reform – alle Infos zum neuen Berufsrecht bei Anwälten und Steuerberatern
Sie arbeiten als Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Steuerberater? Noch dazu im Zusammenschluss mit einem Partner? Dann sollten Sie sich den 1. August 2022 merken. Ab diesem Termin wird die BRAO-Reform aktiv – mit erheblichen Änderungen bei der Berufshaftpflicht für rechtsberatende Berufe.
Kern der Reform ist die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Das hat Auswirkungen auf den Versicherungsstatus zahlreicher Kanzleien, Bürogemeinschaften und weiterer Gesellschaftsformen ohne Haftungsbeschränkung. Insbesondere sind hiervon auch sogenannte Scheingesellschaften betroffen, welche nicht in Register eingetragen sind. Denn für diese wird der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Vermögensschäden als Gemeinschaft verpflichtend. Bislang mussten nur haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen zwingend eine gemeinsame Berufshaftpflicht vorlegen – nun wird diese Vorschrift auf alle Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere GbRs und Bürogemeinschaften, ausgeweitet. Das heißt im Umkehrschluss: Arbeiten Sie in einer Ein-Mann-Kanzlei oder -Steuerpraxis, betrifft Sie die Reform nicht. Zu den weiteren Änderungen ab 1. August zählt die Anpassung der Mindestversicherungssummen für diverse Formen von Berufsausübungsgesellschaften in rechtsberatenden Berufen.
Ob für Sie nun Handlungsbedarf besteht, hängt von Ihrem aktuellen Versicherungsschutz und der Gesellschaftsform der Organisation ab, in der Sie tätig sind. Denn neben der vorgeschriebenen Haftpflicht für jede Berufsausübungsgesellschaft müssen Rechts- und Patentanwälte auch weiterhin über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen. Das heißt, in einer Kanzlei mit beispielsweise vier Anwälten muss nicht nur eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Kanzlei, sondern auch die individuelle Zulassungspolice jedes einzelnen Anwalts vorliegen.
Zögern Sie daher nicht, Ihren Versicherungsschutz frühzeitig zu prüfen und gemäß der Neuregelung umzustellen. Schließlich muss der Versicherungsschutz der Gesellschaft, für die Sie tätig sind, der aktuellen Rechtslage entsprechen. Trifft das nicht zu, droht dem einzelnen Gesellschafter die persönliche Haftung für die gesamte Sozietät. Kontaktieren Sie unsere Experten der Allianz-Versicherung Alexander Tippelt in Frankfurt am Main. Wir informieren Sie über alle Details der Reform und beraten Sie kompetent zu den erforderlichen Anpassungen bei Ihrem Versicherungsschutz. Für Ihre Absicherung hält die Allianz das passende Produkt bereit – sowohl für die gesamte Berufsausübungsgesellschaft als auch für die einzelnen Anwälte und Steuerberater. So bieten wir für die individuelle Absicherung unsere erweiterte Zulassungspolice an, die mit zusätzlichen Deckungsvorteilen noch mehr Leistungen enthält.
Beitragsmäßig besonders attraktiv wird dies für Sie, wenn sowohl die Gesellschaft, in der Sie tätig sind, als auch Sie selbst die Vermögensschadenhaftpflicht-Absicherung bei der Allianz wählen. Dann profitieren Sie vom Rundum-Versicherungsschutz aus einer Hand und Sie und Ihre Kollegen in der Berufsausübungsgemeinschaft erhalten die einzelnen Zulassungspolicen zum günstigen Jahresbeitrag. Zudem ist im Paket eine Bürohaftpflichtversicherung ohne Mehrkosten inkludiert.
Ganz klar: Einschneidende Regelungen führen immer zu erhöhtem Beratungsbedarf. Dafür sind die Spezialisten unserer Allianz-Versicherung in Frankfurt-Bockenheim, dem Rhein-Main-Gebiet und Main-Kinzig-Kreis die richtigen Ansprechpartner. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.