Bauherren-Haftpflichtversicherung:
Sobald andere durch Ihr Grundstück oder die Bauarbeiten geschädigt werden und von Ihnen Schadensersatz verlangen, greift die Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Gerechtfertigte Forderungen der Geschädigten werden von ihr übernommen und nicht berechtigte von ihr abgewehrt.
Bauleistungsversicherung:
In der Bauphase kann es z.B. durch Unwetter, Vandalismus oder Diebstähle zu Schäden an Baumaterial oder Bauleistungen kommen. In diesen Fällen ersetzt die Bauleistungsversicherung diese Schäden. Darunter fallen auch Schadensfälle, die durch Handwerker oder Bauunternehmer verursacht werden.
Bauhelfer-Unfallversicherung:
Bei Arbeitsunfällen auf der Baustelle sichert Sie die Bauhelfer-Unfallversicherung ab. Ebenso sind jegliche Helfer, wie Freunde und Verwandte durch sie abgesichert. Zusätzlich muss eine Anmeldung der Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft erfolgen.
Feuer-Rohbau-/Wohngebäudeversicherung:
Eine Immobilie kann während der Bauzeit auch anderen Gefahren ausgesetzt werden, sodass der Rohbau durch Brände, Blitzschläge oder Explosionen gefährdet werden kann.
Außerdem kann die fertige Immobilie nach Bauabschluss weiteren Gefahren, wie Sturm, Starkregen, Hagel oder Überschwemmungen ausgesetzt werden, die damit auch abgesichert sind.
Idealerweise können diese Schäden, direkt zu Beginn des Baus, mit der Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
Glasversicherung:
Fertig eingesetzte Fensterscheiben, die durch jegliche Schadensursache zu Bruch kommen, werden durch die Glasversicherung ersetzt.
Heizöltank-Haftpflichtversicherung:
Auslaufendes Heizöl kann zu verschmutzten Gewässern, einer notwendigen Sanierung des Mauerwerks, zur Entsorgung giftiger Erde, zur Auffüllung mit neuer Erde sowie zur Bepflanzung neuer Pflanzen führen. Die Heizöltank-Haftpflichtversicherung bietet ab der Befüllung Ihres Tanks umfassenden Schutz in solchen Fällen.
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