Das seit dem Jahr 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz verändert die betriebliche Altersversorgungen, wie wir sie kennen.
Besonders für kleine uns mittlere Unternehmen werden so größere Anreize geschaffen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen angeboten wird.
Es haben schätzungsweise bis zu 60% der Arbeitnehmer in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge.
Mit der Reform der Betriebsrente zum 1. Januar 2018 ist diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch attraktiver geworden.
Sie bezieht sich zum Beispiel auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen wie die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4% auf 8% Beitragsbemessungsgrenze.
Vor allem führt die Reform aber den 15%-Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für neue Verträge ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 ein.
Was heißt das nun konkret?
Wenn Sie als Arbeitnehmer Entgelt nach § 3.63 EStG umwandeln, so ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts verpflichtet.
Ab dem 01.01.2022 gilt dies dann auch für Ihre bestehende Versorgungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie abgeschlossen hat oder die Sie von einem ehemaligen Arbeitgeber mitgebracht haben.
Dies gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.