Vertrauensschaden: Wenn Betrug von innen oder außen kommt
Wirtschaftskriminalität verursacht in Deutschland jedes Jahr Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe – und trifft längst nicht nur Großkonzerne. Ermittlungsbehörden registrieren jährlich Hunderttausende Fälle, ein erheblicher Teil davon sogenannte Vertrauensschäden: Mitarbeitende, die ihrem eigenen Arbeitgeber durch Betrug, Untreue oder Sachbeschädigung schaden.
Das Tückische dabei: Solche Fälle laufen oft über Jahre unentdeckt, bevor sie auffliegen – und ist der Täter erst überführt, ist bei ihm meist nichts mehr zu holen. Das Geld ist weg.
Genau hier setzt die Vertrauensschadenversicherung (kurz VSV) unseres starken Partners Allianz Trade an. Sie schützt dein Unternehmen gegen Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen sogenannter "Vertrauenspersonen" – dazu zählen fest angestellte und befristete Mitarbeitende, aber auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und sogar Vorstandsmitglieder mit einer Beteiligung von bis zu 30 %. Abgesichert bist du dabei auch dann, wenn der Täter am Ende gar nicht identifiziert werden kann.
Die Gefahr kommt dabei längst nicht nur von innen: Auch Betrug durch Dritte – etwa Computerbetrug oder sogenannte Social-Engineering-Maschen wie CEO-Fraud, bei denen sich Betrüger per gefälschter E-Mail als Vorgesetzte ausgeben – gehört zum Schutzumfang. Gerade der Einsatz von KI macht solche Täuschungsmanöver zunehmend professioneller und schwerer erkennbar.
Speziell für den Mittelstand hat Allianz Trade 2025 eine eigene Lösung aufgelegt: die Vertrauensschadenversicherung für KMU. Sie richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro und bis zu 300 Mitarbeitenden, mit einer Versicherungssumme von bis zu 750.000 Euro – bei einer Mindestprämie von 500 Euro im Jahr. Für größere Unternehmen stehen mit PremiumPlus und PremiumPlus Global weitergehende Lösungen mit höheren Summen und zusätzlichen Bausteinen zur Verfügung.
Eine Besonderheit, die in der Praxis oft den entscheidenden Unterschied macht: die unbegrenzte Rückwärtsdeckung. Sollte in deinem Unternehmen bereits ein bislang unentdeckter Vertrauensschaden vorliegen, greift der Schutz auch dann, wenn er erst nach Versicherungsbeginn ans Licht kommt.
Mitversichert sind darüber hinaus typische Folgeschäden, die nach einem Vertrauensschaden entstehen können – etwa Vertragsstrafen, die durch den Schadenfall ausgelöst werden, oder die Kosten für die Aufklärung des Schadens und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die verantwortliche Person.
Wenn du wissen möchtest, wie eine Vertrauensschadenversicherung konkret für dein Unternehmen aussehen könnte, sprechen wir gerne unverbindlich darüber.
FÜR Unternehmer.
FÜR MORGEN.