Das neue Altersvorsorgedepot – Mehr Chancen für Ihre Altersvorsorge ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 eröffnet das neue Altersvorsorgedepot Ihnen attraktive Möglichkeiten, staatlich gefördert und flexibel für Ihr Alter vorzusorgen. Erfahren Sie hier, was sich ändert – und warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sich beraten zu lassen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der neuen Altersvorsorgereform, die am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Es löst die bisherige Riester-Rente ab und bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Fonds und ETFs kapitalmarktorientiert für das Alter zu sparen – und dabei von einer attraktiven staatlichen Förderung zu profitieren.
Anders als bei der klassischen Riester-Rente steht beim Altersvorsorgedepot die Renditechance im Vordergrund: Sie investieren flexibel in ein breites Fondsuniversum, ohne an starre Garantieprodukte gebunden zu sein.
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Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Höhere staatliche Förderung:
• Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr – deutlich mehr als die bisherigen 175 € bei Riester
• 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €
• Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr (100 % Förderung auf die ersten 300 € Eigenbeitrag)
• Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für alle unter 25 Jahren
Einfachere Förderung:
• Die neue Förderung ist beitragsproportional – kein kompliziertes Berechnen mehr anhand des Einkommens
• Mindestbeitrag: nur 120 € pro Jahr (10 € pro Monat)
Mehr Flexibilität bei der Geldanlage:
• Investition in Fonds, ETFs und weitere Anlageformen möglich
• Fondswechsel und Anpassung der Beitragsaufteilung jederzeit möglich
• Breites Fondsuniversum mit qualitätsgeprüften Anlagemöglichkeiten
Erweiterter Förderkreis:
• Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt
• Weiterhin förderberechtigt: Arbeitnehmer, Beamte, Minijobber, Pflegepersonen u.v.m.
• Ehepartner bleiben mittelbar förderberechtigt
Flexible Auszahlungsoptionen:
• Auszahlungsbeginn zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr
• Bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung möglich
• Wahl zwischen lebenslanger Rente, Auszahlungsplan (mind. bis Alter 85) oder kapitalmarktnaher Rente
Steuerliche Vorteile:
• Eigenbeiträge bis 1.800 € zzgl. Zulagen als Sonderausgaben absetzbar
• Keine Abgeltungsteuer auf Erträge, Kursgewinne oder Dividenden während der Laufzeit
• Nachgelagerte Besteuerung erst bei Auszahlung – dann meist mit niedrigerem Steuersatz
Was bedeutet das für Sie?
Egal ob Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder neu in die Altersvorsorge einsteigen möchten – die Reform bietet Chancen für alle:
• Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden
• Ab 2027 haben Sie die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln oder ein neues Produkt zu wählen
• Es gibt keine Frist – Sie können sich in Ruhe beraten lassen
Wichtig: Vorschnelle Entscheidungen wie eine Kündigung oder Beitragsfreistellung können nachteilig sein. Lassen Sie sich daher individuell beraten!
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Ihr nächster Schritt: Persönliche Beratung vereinbaren
Die neue Altersvorsorge bietet viele Möglichkeiten – aber auch viele Fragen. Welche Produktkategorie passt zu Ihnen? Lohnt sich ein Wechsel aus Ihrem bestehenden Vertrag? Wie hoch ist Ihre persönliche Förderung?
Wir analysieren gemeinsam Ihre individuelle Situation und finden die optimale Lösung für Ihre Zukunftsvorsorge.
➡️ Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
📞 Rufen Sie uns an: 07571-3432 📧 Schreiben Sie uns: vertretung.steiner@allianz.de 📅 Oder buchen Sie direkt online Ihren Wunschtermin
Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg in eine sichere Zukunft zu begleiten!
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben basieren auf dem Altersvorsorgereformgesetz mit Stand September 2026. Einzelne Details werden mit den endgültigen Verordnungen final geregelt.