• Im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem sich der Autounfall ereignet. Um im Reiseland optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich für Autofahrer:innen der Auslands­schaden­schutz.
  • Diese Zusatzver­si­che­rung ergänzt die Kfz-Versicherung um Leis­tun­gen für Schäden, die durch einen unverschuldeten Verkehrs­unfall außer­halb Deutschlands entstehen können.
  • In vielen Ländern besteht keine Versicherungs­pflicht oder die Mindest­deckungs­summen sind deutlich niedriger als in Deutsch­land. Der Aus­lands­schaden­schutz gleicht Schäden bis zur vereinbarten Deckungs­grenze aus. Oder er über­nimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Kfz-Versicherung.
  • Kosten: Einige Versicherer bieten den Auslands­schaden­schutz ohne zusätzlichen Beitrag im Rahmen der Kfz-Haftpflichtpolice an. Andere Gesellschaften erheben einen Aufschlag.
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Gut zu wissen: Schadenregulierung
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Sie fahren in den Ferien mit Ihrem privaten Pkw ins Ausland und werden dort nachgewiesen unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. In diesem Fall kommt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung Ihres Unfallgegners bzw. Ihrer Unfallgegnerin zwar für den ent­stan­denen Schaden bis zur Höhe der Versicherungs­summe auf. Allerdings liegen die Standards in vielen Ländern deutlich unter deutschem Niveau. Insbesondere wenn in einem Land keine Versicherungs­pflicht für Kraft­fahr­zeuge besteht, bleiben Sie auf Ihren Unfall­kosten sitzen.

Häufig als optionaler Baustein ergänzt der Auslands­schaden­schutz die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung im Ausland. Haben Sie die Zusatzversicherung für Ihr Kfz abge­schlos­sen, springt Ihr deutscher Versicherer bei Forderungsausfall ein. Das heißt: Er ent­schädigt Sie für Personen- und Sachschäden, für die eigentlich Ihr Unfall­gegner oder Ihre Unfallgegnerin aufkommen müsste – nach deutschen Standards.

Sie sind selbst Unfallverursacher:in in Ihrem Urlaubsland? Befinden Sie sich innerhalb der geografischen Grenzen Europas oder in einem EU-Mitgliedsstaat, sind Sie über Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese über­nimmt die Kosten Ihres Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Vollkasko. Sie kommt für Schäden an Ihrem eigenen Auto auf – un­ab­hängig von der Schuldfrage.

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Ihre Vorteile
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Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Gut zu wissen: Auch für Biker:innen und Reisemobilisten 
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Ob in Deutschland oder im europäischen Ausland: Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs und möchten Ihre gesamte Familie absichern, lohnt sich in der Regel eine Kfz-Auslandsversicherung. Insbesondere, wenn Sie regelmäßig mit dem eigenen Pkw in den Urlaub fahren.

Denn: In der Ferienzeit zwischen Juni und August ist die Unfallgefahr laut Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) groß. Besonders häufig verunfallen deutsche Autofahrer:innen in beliebten Reiseländern wie Italien, Frankreich und den Nieder­landen.

Darüber hinaus ist die erweiterte Kfz-Haftpflicht­versicherung auch für Biker:innen und Reisemobilisten sinnvoll, die viel im europäischen Ausland unterwegs sind. Bei der Allianz können Sie Ihre Motorradversicherung, Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung jederzeit mit dem Zusatz­bau­stein erweitern.

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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie bei einer Auslandsreise mit Ihrem Pkw un­ver­schul­det in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihr Auto beschädigt wird.

    Der AuslandsSchadenSchutz der Allianz greift im Geltungsbereich der Europäischen Union, sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands.

  • … Ihr mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zu Schaden kommt.
  • ... Sie außerhalb der Bundesrepublik mit Ihrem Wohnmobil oder Motorrad Unfallopfer werden. 
  • … Sie den Unfall im Ausland selbst verursacht haben. 
  • … der Verkehrsunfall innerhalb Deutschlands passiert.
  • … Sie bereits länger als zwölf Wochen im Ausland unterwegs sind.
Die passende Versicherung
So schließen Sie den Auslands­Schaden­Schutz ab
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Kfz-Haftpflicht, sowie Teil- und Vollkasko gewähren in der Regel umfassenden Versicherungs­schutz. In manchen Fällen ist es jedoch empfehlenswert, den bestehenden Schutz mit Zusatz­versicherungen zu erweitern.
Bei einem Schutzbrief handelt es sich um eine Art Service­ver­si­che­rung, die im Schadensfall greift – zum Beispiel bei einem Verkehrs­unfall, Diebstahl oder einer Auto­panne. Die Leistungen reichen von Pannenhilfe bis Kranken­rück­transport. Auch Organisation von Ersatzteilen im Ausland, Über­nahme von Übernachtungs­kosten, Bergung oder Fahrzeug­rück­transport sind im Leistungs­umfang des Kfz-Schutzbriefes enthalten.
Der Rabattschutz ist ein Zusatz­schutz zur Kfz-Versicherung, mit dem Sie nach einem Unfall Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beibe­halten. Mit anderen Worten: Er bewahrt Sie vor Rückstufung und schützt Sie so vor Beitragserhöhung. Mit dem Rabattschutz haben Sie in der Regel pro Jahr einen Unfall­schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko­ver­si­che­rung frei – unabhängig von der Höhe der Entschädigungs­leistung. Ab zwei Schäden wird der Vertrag entsprechend zurückgestuft.
Wie der Auslands­schaden­schutz bietet die Mallorca-Police Versicherungsnehmer:innen bei unverschuldeten Auslandsunfällen Schutz vor Unterdeckung durch die Kfz-Versicherung des Schädigers. Anders als eine Kfz-Auslandsversicherung gilt die Police allerdings für Mietwagen und nicht für Ihr eigenes Auto. Hintergrund ist, dass Kraftfahrzeuge in vielen Ländern unterversichert sind. Denn Gesetzgeber schreiben dort teils deutlich geringere Mindest­deckungs­summen vor als in Deutsch­land. Die Mallorca-Police schließt die Versicherungs­lücke im Grundschutz und greift da, wo die Deckungssumme Ihres Mietwagens bei Haftpflicht­schäden nicht ausreicht.
Gut zu wissen: Private Unfallversicherung
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Eine Insassen­unfall­ver­si­che­rung schützt sowohl Fahrer:innen als auch Mitfahrer:innen vor den finanziellen Folgen, die durch verletzte Personen nach einem Unfall ent­stehen. So zahlt die Versicherung in der Regel bei Kranken­haus­aufenthalten, Arbeits­unfähigkeit, Invalidität oder Tod. Die Leistung ist unabhängig vom Verschulden. Allerdings muss der Gebrauch des Fahrzeugs rechtmäßig sein. Im Prinzip handelt es sich um eine private Unfallversicherung, die jedoch nur bei Unfällen greift, die beim Lenken, Pflegen, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sowie Abstellen eines Autos passieren.

Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist eine spezielle Insassenunfall­ver­si­che­rung über­flüssig, da unter anderem Kfz-Haftpflicht und private Krankenversicherung die gleichen Leistungen abdecken.

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Selbst wenn er glimpflich ausgeht, ist ein Verkehrsunfall eine ungewohnte Stresssituation für alle Beteiligten. Jetzt heißt es: Ruhig bleiben und richtig handeln. Sorgen Sie zunächst für Ihre eigene Sicherheit, bevor Sie den Notruf absetzen. Anschließend kümmern Sie sich um Verletzte.
Warndreieck steht auf Straße, im Hintergrund lehnt Person an Auto mit offener Motorhaube

Hat es außerhalb Deutschlands gekracht, bewahren Sie zunächst einen kühlen Kopf. Atmen Sie kurz durch und gehen Sie anschließend wie folgt vor:

  1. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle (Warn­blinker, Warnweste, Warn­dreieck).
  3. Helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie den Rettungsdienst (europa­weite Nummer: 112).
  4. Räumen Sie, wenn möglich, die Unfallstelle.
  5. Tauschen Sie Daten mit Ihrem Unfallgegner oder Ihrer Unfalgegnerin aus: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer.
  6. Prüfen und fotografieren Sie den Ausweis des gegnerischen Fahrzeughalters bzw. der gegnerischen Fahrzeughalterin.
  7. Notieren Sie sich die Kontaktdaten potenzieller Zeugen und Zeuginnen.
  8. Fotografieren Sie den Unfallort.
  9. Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus.
  10. Informieren Sie die Polizei – und notieren Sie bei schweren Sach- und Personenschäden die Namen und Dienstnummern der Beamten und Beamtinnen.
  11. Sie sind selbst verletzt? Dann lassen Sie sich vom behandelnden Arzt oder einer Ärztin ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen.
  12. Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung schnellstmöglich, um den Schadenfall zu melden. Bei den meisten Anbietern gilt eine Meldefrist von einer Woche. Informieren Sie Ihren Versicherer nicht rechtzeitig, kann er seine Leistungen kürzen.
  13. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Versicherung ab. Bei größeren Schäden empfehlen Kfz-Versicherer häufig, den Schaden vor Ort reparieren zu lassen. Oder das Fahrzeug im Ausland zu ver­schrotten, sofern ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das spart die Kosten für den Rücktransport.
  • Tipp: Gibt es vor Ort Probleme, wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer oder Auto­mobil­club. Die zuständigen Ansprechpartner:innen sind mit der rechtlichen Lage im Reiseland vertraut und unterstützen Sie bei der Unfallabwicklung. Zum Beispiel, indem sie Ihnen eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht vermitteln oder die Autoreparatur für Sie in die Wege leiten.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

Eine internationale Versicherungskarte dient als zusätzlicher Versicherungsnachweis und enthält wichtige Kontaktadressen im Schadenfall. Füllen Sie immer auch den Europäischen Unfallbericht aus. Und informieren Sie besonders bei Fahrerflucht die Polizei.

Diese Dokumente sollten Sie mitführen

Als Nachweis Ihrer Autoversicherung reicht im Ausland grundsätzlich Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen aus. Dennoch ist es sinnvoll, die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) mitzuführen. Das Dokument dient als zusätzlicher Versicherungs­nachweis für den Unfallgegner oder Unfallgegnerin und enthält wichtige Kontaktadressen für den Schadenfall.

Standardisiert ist auch der Europäische Unfallbericht, den möglichst alle Unfall­beteiligten zusammen ausfüllen sollten. In das Formular kann jeder in seiner Sprache eintragen, was passiert ist. Der von allen Beteiligten ausgefüllte und unterschriebene Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Klärung der Haftungsfrage. Es empfiehlt sich daher, immer ein Exemplar im Handschuhfach mitzuführen. Darüber hinaus sollten Sie sich vor jeder Reise über die individuellen Vorschriften und Gepflogenheiten des jeweiligen Landes informieren.

Was tun bei Fahrerflucht oder wenn der Unfall­gegner unbekannt ist?

Angenommen, Sie finden Ihr Auto mit einem Blechschaden vor, weil eine unbekannte Person es beim Ausparken gerammt hat. Oder Ihr Unfallgegner oder ihre Unfallgegnerin entfernt sich unerlaubt von der Unfallstelle, bevor Sie Kontaktdaten austauschen können. In beiden Fällen verständigen Sie die Polizei. Können die Beamten und Beamtinnen den Schädiger oder die Schädigerin nicht ausfindig machen, zahlen Sie den entstandenen Schaden an Ihrem Pkw selbst.

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, leistet diese auch bei Unfallflucht. Allerdings stuft Ihr Versicherer Sie anschließend in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein. Das heißt: Sie zahlen im nächsten Versicherungsjahr eine höhere Beitragsprämie.

Ist der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin bei Kollisionen mit Personenschäden nicht zu ermitteln, können Geschädigte sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer unterstützt Unfallopfer dabei, Schadensersatz­ansprüche geltend zu machen – auch bei Verkehrsunfällen im Ausland. Bei Sachschäden springt die VOH nur ein, wenn bei dem Unfall auch Menschen zu Schaden gekommen sind.

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Häufige Fragen zu Auslandsschadenschutz
  • Unverschuldeter Unfall im Ausland – zahlt die Vollkasko der Allianz?

    Mit der Vollkasko der Allianz genießen Sie Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Mit der Kfz-Versicherung sind Sie im Ausland auf Reisen in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Italien und Frankreich genauso versichert wie in Deutschland. Zusätzlich übernimmt die Kfz-Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch einen selbst verursachten Unfall entstanden sind.

    Aber Vorsicht: Sind Sie im außereuropäischen Ausland wie etwa in Neuseeland oder den USA unterwegs, können Sie im Schadensfall nicht auf Ihre Kaskoversicherung zurückgreifen. Sie erhalten darüber keine Entschädigung.

  • In welchen Ländern gilt der Allianz AuslandsSchadenSchutz?

    Der AuslandsSchadenSchutz der Allianz gilt im Geltungsbereich der Europäischen Union, sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien.

    Innerhalb Deutschlands greift der AuslandsSchadenSchutz dagegen nicht. Darüber hinaus besteht in den genannten Ländern kein Versicherungsschutz, wenn Sie, der Halter oder ein Fahrer, dem das Kfz zum ständigen Gebrauch überlassen wurde, dort einen Wohnsitz haben. Dabei ist egal, ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt.

  • Reicht eine private Unfallversicherung für Unfälle im Ausland?

    Nein. Zunächst greift die private Unfallver­sicherung nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern allgemein, wenn Sie unfallbedingt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden – und zwar unabhängig davon, ob sich der Unfall in Deutschland oder im Ausland zuträgt.

    Da Ihnen nach einem Unfall ein persönlicher Unfallberater oder eine Unfallberaterin zur Verfügung steht, der oder die beispielsweise einen notwendigen Rücktransport organisiert, ist eine private Unfallversicherung aber auch bei Verkehrsunfällen im Ausland hilfreich. Für die Schadenregulierung mit dem ausländischen Versicherer bringt die Unfallversicherung jedoch nichts.

  • Zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl im Ausland?

    Wird Ihr privater Pkw im Ausland gestohlen, greift nicht der Auslandsschadenschutz, sondern Ihre Teilkasko. In der Regel zahlt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres gestohlenen Autos.
  • Hilft der Kfz-Auslandsschadenschutz auch bei Unfällen in Deutschland, wenn ein ausländischer Wagen der Verursacher ist?

    Nein, bei Unfällen innerhalb der Bundesrepublik hilft die Auto-Auslandsversicherung nicht weiter – egal, ob es sich um deutsche oder ausländische Unfallverursacher handelt. Dank internationaler Abkommen ist es jedoch nicht zwingend notwendig, dass Sie sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie können Ihre Schadensersatzan­forderung auch an das deutsche Büro Grüne Karte e.V. richten.

    Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unfallgegner oder Ihre Unfallgegnerin eine internationale Versicherungskarte für das ausländische Kraftfahrzeug besitzt. Nur dann kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer bzw. einer Inländerin abgewickelt werden. Das heißt: Der Schadenregulierungsbeauftragte bzw. die Beauftragte des Grüne-Karte-Büros verpflichtet einen deutschen Versicherer, den Schadenfall stellvertretend für die ausländische Versicherung zu regulieren.

  • Wie lange dauert bei einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung?

    Im Schnitt ist ein Auslandsunfall innerhalb von vier bis sechs Wochen reguliert – vorausgesetzt, Sie haben eine erweiterte Haftpflichtversicherung mit Auslandsschaden­schutz abgeschlossen. Ohne Kfz-Auslandsversicherung kann es länger dauern. Regulierungsbeauftragte ausländischer Kfz-Versicherungen haben in der Regel drei Monate Zeit, um Ihnen ein Entschädigungs­angebot zu unterbreiten. Erhalten Sie dieses nicht, können Sie die Verkehrsopferhilfe einschalten, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.
  • Was zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?

    Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen immer Schadensersatz zu – selbst, wenn bei leichten Dellen oder Kratzern keine Reparatur erforderlich ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich den Nettobetrag des Schadens (= Höhe der Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer) auszahlen zu lassen. Im Fachjargon ist dann von einer "fiktiven Abrechnung" die Rede. Wie hoch die Auszahlung im Einzelfall ist, hängt von der Schadenhöhe ab, die ein Gutachter oder eine Gutachterin ermittelt.
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