Allgemeine Fragen zur Autoversicherung
Kann ich einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) von einem Familienangehörigen übernehmen ?
Eine Übernahme des SFR ist möglich sofern auch KFZ und Vorfahrzeuge vom nahen Angehörigen gefahren wurden. Da an den Erwerber des SFR nur die Jahre seit seinem Führerscheinbesitz übertragen werden, sollte eine Übertragung möglichst an eine Person erfolgen, welche bereits über mehrere Führerscheinjahre verfügt. Dabei ist es denkbar, dass z. Bsp. der Großvater seinen SFR erst an seinen Sohn und dieser dann später erst an den Enkel weitergibt.
Ein ruhender SFR verfällt i. d. R nach 10 Jahren.
Gibt es Sondereinstufungen ?
Sofern in der Familie bereits ein PKW mit mind. SF 2 versichert ist gewähren wir eine Einstufung als Zweitwagen SF2 bzw. SF3 für Fahrer älter 25 Jahre.
Auch wenn der Erst-PKW erst zur nächsten Fälligkeit bei uns versichert wird, gewähren wir bereits im laufenden Jahr diese Sondereinstufung.
Wer seine Hauptfälligkeit außerhalb des üblichen Termins 01.01. wählt, bekommt bei uns nochmals eine SF besser.
Weitere Vorteile gewähren wir für junge Fahrer mit „Begleitetem Fahren“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch