Seit einigen Monaten sind die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Bezug auf das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) aktiv. Als Fachberater rund um das Thema der Absicherung betrieblicher Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge haben auch wir in den letzten Monaten intensive Gespräche mit unseren Kunden hinter uns.
Gemeinsam mit einem extra für unsere Beratungen programmierten Tool für die Erkennung relevanter Risiken in den Arbeitsverträgen, Personalakten und Abläufen innerhalb einer Unternehmung finden wir alle BRSG - relevanten Fallen. Unsere Aufgabe der anschließenden Begleitung bei Konzepterstellung und -Umsetzung nimmt alle Ressourcen unserer Vertretung ein.
Die meisten Risiken, die wir in 2018 und 2019 bei 32 Unternehmen identifiziert haben waren:
- fehlende / fehlerhafte Dokumentation (27 Mal aufgetreten)
- keine / unzureichende Ablaufprozesse bei Einstellung neuer MA (21 Mal)
- fehlende Anspruchsbegrenzung bei Wahl der versicherungsförmigen Lösung (20 Mal)
- Leistungszusage und Überschussverwendungsart können zur Nachhaftung führen (17 Mal)
Und bei allen Unternehmen fehlte die laufende Betreuung der Verträge (Bezugsberechtigungsveränderung, Beitragsanpassungen, Anpassung an Lebensabschnitte und andere)
Ab Januar 2020 haben wir für die Beratungen und Aufnahme neuer Kunden wieder Kapazitäten, bis dahin sind wir ausgebucht.
Falls es doch einmal ganz dringend ist, einfach unter 0171 / 26 08 79 1 anrufen und gemeinsam finden wir sicher eine machbare Lösung.