Wozu braucht man eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Unsere Hunde können noch so friedfertig und gut erzogen sein – auch bei höchster Umsicht kann nicht mit Sicherheit verhindert werden, dass dein Hund Schäden bei anderen verursacht. Die Verantwortung liegt ganz bei Dir: Denn auch ohne eigenes Verschulden nimmt das Gesetz Dich als Halter dafür in die Pflicht. Die Tierhalter Haftpflichtversicherung schützt dich vor diesem Risiko, übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche – und wehrt unberechtigte für dich ab.
Was ist alles abgesichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Tierhalter- Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab. Notfalls auch vor Gericht.
Auslandsschutz: Du bist rund um die Uhr versichert. Auch dann, wenn Du dich vorübergehend mit deinem Hund im Ausland aufhältst.
Mitversicherte Personen: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert nicht nur deine gesetzliche Haftpflicht, sondern auch die eines möglichen Miteigentümers, Mithalters oder Hüters.
Nachwuchs: Welpen sind ab der Geburt bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres automatisch über das
Muttertier mitversichert. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Schäden durch den gewollten oder ungewollten Deckakt.
Mietsachschäden: Beschädigungen an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, wie z.B. in der eigenen Mietwohnung werden übernommen, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
Forderungsausfall-Deckung: Erleidest du durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommen wir für diese Ansprüche auf.
Was du noch wissen solltest:
Gefährdungshaftung: Für Schäden, die dein Hund anrichtet, hast du als Halter einzustehen. Auch wenn du selbst keine Schuld am Schadensfall trägst – laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar, die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach haftest du in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dein Tier verursacht.
Pflichtversicherung: In einigen Bundesländern, wie Hamburg oder Berlin, ist eine Haftpflichtversicherung für
alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern können Behörden einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen. In den meisten Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für „gefährliche Hunde“.
Gerne erstellen wir dir ein unverbindliches Angebot nach deinen Wünschen und zeigen dir dein Sparpotential auf… also worauf wartest du noch?!