Diese zwei Versicherungen sollten Beamte kennen
Wer im öffentlichen Dienst verbeamtet ist, genießt viele Vorteile. Doch beim Thema Absicherung gibt es zwei Bereiche, die jede Beamtin und jeder Beamte aktiv regeln sollte.
Beihilfe allein reicht nicht aus
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Den verbleibenden Eigenanteil müssen Beamtinnen und Beamte selbst tragen. Hier kommt die private Krankenversicherung als Beihilfeergänzung ins Spiel: Sie schließt die Lücke passgenau und sorgt für eine vollständige medizinische Absicherung. Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung liegt häufig in deutlich niedrigeren Beiträgen bei gleichzeitig umfangreicherem Leistungsspektrum.
Dienstunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko
Was passiert, wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten vorzeitig in den Ruhestand versetzt? Gerade in den ersten Berufsjahren fällt das Ruhegehalt erschreckend gering aus. Die finanzielle Lücke zwischen dem gewohnten Einkommen und der tatsächlichen Versorgung kann mehrere tausend Euro monatlich betragen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung fängt genau dieses Risiko auf und sichert den Lebensstandard – unabhängig davon, aus welchem Grund die Dienstunfähigkeit eintritt.
Individuelle Beratung macht den Unterschied
Jede Beamtensituation ist anders: Familienstand, Besoldungsgruppe, Dienstjahre und persönliche Lebensumstände beeinflussen den optimalen Versicherungsschutz erheblich. Eine pauschale Lösung gibt es nicht – eine fundierte, individuelle Beratung hingegen schon.
Die Allianz Hauptvertretung Tanja Rigbers steht Beamtinnen und Beamten als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Versorgungssituation, zeigen mögliche Lücken auf und entwickeln gemeinsam eine maßgeschneiderte Absicherungsstrategie.
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