Warum ist der private Unfallschutz so wichtig?
Da sich die meisten Unfälle im privaten Umfeld, beim Sport, zuhause oder beim Ausüben eines Hobbys ereignen, ist es sehr wichtig, eine private Unfallversicherung abzuschließen, denn: in diesen Fällen wirkt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr.
Sollten Sie also in einem Bereich, welcher nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, einen Unfall erleiden, so kann Sie dies sogar in große finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Der private Unfallschutz unterstützt sie im Falle eines Unfalls beispielsweise mit Kapitalleistungen für einen Umbau, ein neues Auto oder besonderen Hilfsmitteln und Therapien.
Des Weiteren wird Ihnen umfassender Schutz mit einem persönlichen Unfallberater und finanzieller Hilfe bei kleineren und größeren Verletzungen geboten – rund um die Uhr und weltweit.
Welche Leistungen bietet Ihnen der private Unfallschutz?
Die Invaliditätsleistung:
Nach einem Unfall erhalten Sie entsprechend Ihres Invaliditätsgrades und ihres gewählten Tarifs, einmalig eine Kapitalsumme.
Sofortleistung:
Sie erhalten eine sofortige Geldleistung bei bestimmten Verletzungsbildern in Höhe von 10% der vereinbarten Invaliditätssumme.
Persönlicher Unfallberater:
Ihr persönlicher Unfallberater steht Ihnen nach einem Unfall zur Seite.
-Er berät und vermittelt während der Genesung.
-Bei langfristigen Beeinträchtigungen unterstützt er Sie bei der (Wieder-)Eingliederung in den Alltag.
-Außerdem erbringt er besondere Leistungen bei Unfällen, welche im Ausland geschehen, wie z.B. einen notwendigen Rücktransport.
Hilfsmittel nach einem Unfall:
Nach einem Unfall haben sie Anspruch auf eine Beratung zu aber auch auf eine Vermittlung von verschiedenen Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl, Prothesen oder Treppenlift und Bezuschussung dieser mit bis zu insgesamt 10.000 EUR.
Kosmetische Operationen und Bergungskosten:
Die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen (auch Zahnbehandlung und Zahnersatz) und Bergung werden jeweils bis zu 50.000 EUR übernommen, vorausgesetzt, es tritt kein anderer Kostenträger ein.
Auch das ist ein Unfall:
Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamenteneinnahme oder Alkoholkonsum (nicht beim Führen eines Kfz ab 1,1 Promille).
Des Weiteren sind z.B. Gesundheitsschäden durch Eigenbewegung, Impfung und Vergiftung sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen mitversichert.
Familienvorsorge:
Auch Ihre Ehepartner, Neugeborene und Adoptivkinder sind ab dem Zeitpunkt der Heirat, Geburt oder Adoption bis zu einem Jahr lang ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Den Allianz Unfallschutz können Sie individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf vereinbaren. Dabei können Sie Leistungen ab 20% Invalidität aber auch bereits ab 1% Invalidität mit jeweils Progression 500 wählen. Diesen Schutz können sie mit speziellen Zusatzleistungen ergänzen
Was bedeutet Progression 500?
Bei Vollinvalidität (also Invaliditätsgrad 100%) erhalten Sie das 5-fache Ihrer Versicherungssumme, da die Leistung, durch die Vereinbarung der Progression 500, abhängig vom Invaliditätsgrad überproportional ansteigt.
Wählbare Zusatzleistungen:
TopSchutz: Die volle 5-fache Versicherungssumme (500%) wird Ihnen ab einem Invaliditätsgrad von 50% gezahlt.
Unfallrente: Wenn Sie einen schweren Unfall erlitten haben woraus eine Invalidität von mindestens 50% entstanden ist, so erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente.
Wieder-Fit: Nach einem Unfall erhalten Sie die beste Therapie und Behandlung – ein individuelles Reha-Konzept und die Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen bis zu 10.000 EUR sowie Zweitmeinung vom Spezialisten und Kostenübernahme für zusätzliche Behandlungen.
Rundum Service: Hilfe und Organisation für Sie und ihre Familie, z.B. im Haushalt, Pflege, Fahrdienste oder Menüservice bis zu 6 Monate nach dem Unfall.
Akutleistung: Schnelle Geldleistung bei Knochenbrüchen, Musekel-, Sehnen-, Bänder- und Kapselrissen, auch wenn keine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt.
Krankenhaustagegeld: Für jeden Tag im Krankenhaus, ab dem 4.Tag doppelt, bei ambulanten Operationen einmalig der 3-fache Tagessatz.
Todesfallleistung: eine einmalige Geldleistung bei Unfall mit Todesfolge.
Zusätzlich wählbare Zusatzleistungen für Kinder:
KinderinvaliditätsSchutz: Einmalzahlung ab einem Grad der Behinderung von 50% durch Unfall oder Krankheit. Abschließbar ab dem 1. Geburtstag bis zum 17.Geburtstag.
Krankenhaustagegeld: Für jeden Tag im Krankenhaus, ab dem 4.Tag doppelt, bei ambulanten Operationen einmalig der 3-fache Tagessatz, Rooming-in bis zum 14. Geburtstag des Kindes.
Der UnfallSchutz für Kinder ist ab der Geburt bis zum 17. Geburtstag abschließbar.