Die zulagengeförderte Altersvorsorge
Die zulagengefoerderte Altersvorsorge - Was sich ab 2027 aendert
Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem bedeutenden Wandel. Am 8. Mai 2026 wurde das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ziel der Reform ist es, mehr Menschen zur eigenen Zukunftsvorsorge zu ermutigen und ein zusaetzliches Einkommen im Alter sicherzustellen. Die Berechnung der Foerderung wird vereinfacht und der foerderfaehige Personenkreis erweitert.
Wer ist foerderberechtigt?
Neben den bisher schon berechtigten Personengruppen wie Arbeitnehmern, Beamten und Pflegepersonen sind kuenftig auch selbststaendig Erwerbstaetige und Pflichtmitglieder in berufsstaendischen Versorgungseinrichtungen unmittelbar foerderberechtigt. Auch mittelbar Foerderberechtigte, etwa nicht erwerbstaetige Ehepartner, koennen weiterhin von der Zulagenfoerderung profitieren, sofern der Partner unmittelbar foerderberechtigt ist und ein Mindestbeitrag von 120 Euro jaehrlich geleistet wird.
Wie funktioniert die neue Foerderung?
Die bisherige einkommensabhaengige Berechnung entfaellt. Stattdessen wird die Zulage kuenftig beitragsproportional berechnet. Fuer jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhaelt man 50 Cent, fuer weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro sind es 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage betraegt damit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Fuer Kinder gibt es zusaetzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Steuerliche Vorteile
Eigenbeitraege bis 1.800 Euro zuzueglich der Zulagen koennen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Waehrend der Ansparphase fallen keine Steuern auf Ertraege, Kursgewinne oder Dividenden an. Erst bei der Auszahlung im Alter wird der persoenliche Einkommensteuersatz angewandt, der in der Regel niedriger ist als waehrend des Erwerbslebens.
Welche Produktkategorien gibt es?
Ab 2027 stehen drei Produktkategorien zur Verfuegung. Der Altersvorsorgevertrag bietet Garantien von 80 oder 100 Prozent und eignet sich fuer sicherheitsorientierte Kunden. Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Garantie aus, bietet dafuer aber hoehere Renditechancen mit individueller Fondsauswahl. Das Standarddepot ist ein einfaches, kostenguenstiges Angebot mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent, das auch online abgeschlossen werden kann.
Was gilt fuer bestehende Riester-Vertraege?
Bestehende Vertraege geniessen Bestandsschutz und koennen unveraendert weitergefuehrt werden. Ab 2027 besteht die Moeglichkeit, innerhalb des bestehenden Vertrags in die neue Foerderung zu wechseln oder einen Produktwechsel vorzunehmen. Es gibt keine Frist fuer diese Wechseloptionen. Ein Foerderwechsel ist jedoch unwiderruflich. Allianz Leben empfiehlt, sich ausfuehrlich beraten zu lassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Allianz Leben wird ab Januar 2027 alle drei Produktkategorien anbieten und damit die gesamte Bandbreite der Kundenbeduerfnisse abdecken. Auf allianz.de/reform stehen bereits heute ein Foerderindikationsrechner und weitere Informationen zur Verfuegung. Ab Herbst 2026 folgen detailliertere Informationen zu den Wechselprozessen und neuen Produkten.