Reisekrankenversicherung im Corona Fall
Welche Leistungen übernimmt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke?
Bin ich bei einer Erkrankung an COVID-19 im Ausland krankenversichert? Ja, wenn Sie eine Allianz Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch auf Ihrer Auslandsreise im versicherten Umfang geschützt.
Die aktuelle Situation:
Urlaubern wird die Heimreise wegen der Pandemie aktuell oftmals verwehrt oder es ist Ihnen aufgrund stornierter Flüge nicht möglich, nach Hause zu kommen. Die Allianz hat bereits auf die Lage reagiert. Normalerweise gilt der Versicherungsschutz bei den Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen nur für begrenzte Zeit (maximal acht Wochen, bzw. 365 Tage bei der Langzeit-Auslandskrankenversicherung).
Die gute Nachricht für Sie als Allianz Kunde?
Die Allianz Private Krankenversicherung verlängert für Kunden, die aktuell unverschuldet im Ausland festsitzen und am Ende ihres versicherten Reisezeitraums sind, kostenfrei den Versicherungsschutz um jeweils 14 Tage.
Allianz Kunden sind in dieser Situation somit weiter abgesichert, wenn sie ihr Reiseland aufgrund von Corona nicht verlassen können.
Die Verlängerung des Versicherungsschutzes gilt bis auf Weiteres für die Allianz Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen. (Stand 16.04.2020)