BRAO-Reform für Rechtswanwälte
Durch die Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergeben sich wichtige Änderungen im Pflichtversicherungsschutz für Rechtsanwaltskanzleien. Die BRAO Änderungen betreffen dabei insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Versicherbarkeit verschiebt sich dabei von der Absicherung der einzelnen Anwälte auf die Kanzleien. In vielen Fällen bestehen bereits Versicherungspolicen für die gesamte Kanzlei, wichtig ist hier aber wie so oft das Kleingedruckte. So sieht die BRAO-Reform vor, dass die Versicherungssumme pro Jahr nach der Anzahl der Gesellschafter maximiert wird, mindestens aber um das vierfache. Weiter wird eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 € gefordert.
Die meisten Kanzleipolicen werden die Mindestversicherungssumme bereits erfüllen, die Crux liegt in der Maximierung der Versicherungssumme pro Jahr. Daher empfehlen wir als Allianz die Überprüfung der Kanzleipolice, selbst wenn bereits die Mindestversicherungssumme überschritten ist. Da diese Änderungen sehr neu sind, wird am Markt keine bestehende Police diese Mindestbedingungen erfüllen. Selbstverständlich übernehmen sehr gerne wir für Sie diese Überprüfung. Durch unsere Überprüfung erhalten Sie Rechtssicherheit.
Sehr gerne erstellen wir für Sie einen individualisierten Vorschlag. Aufgrund unserer Marktführerschaft und der Größe und Erfahrung der Allianz können wir hier am Markt die beste Konditionen anbieten. Kommen Sie auf uns zu!