Pflegeversicherung für Kinder
Seit 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, die auch für Kinder gilt. Die Pflegeversicherung folgt dabei der jeweiligen Krankenversicherung, sei sie privat oder gesetzlich. Die Grundregel für die Pflegeversorgung von Kindern lautet wie folgt:
Private Krankenversicherung: Privat krankenversicherte Kinder sind über eine private Pflegepflichtversicherung abgesichert. Im Pflegefall erhalten sie Leistungen aus dieser privaten Pflegepflichtversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung: Kinder, die gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sind in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Hier werden die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erbracht.
Kinder von beihilfeberechtigten Staatsdienern: Diese Kinder sind im Pflegefall über die sogenannte Beihilfe abgesichert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Leistungen aus der jeweiligen Pflegeversicherung für Kinder gleich ist. Dennoch bleibt oft eine Versorgungslücke im Pflegefall bestehen.
Warum die Kombination aus Pflegepflichtversicherung und privater Pflegevorsorge für Kinder sinnvoll ist:
Pflichtversicherung: Privat krankenversicherte Kinder benötigen eine private Pflegepflichtversicherung, die über ihre Krankenversicherung abgeschlossen wird. Gesetzlich krankenversicherte Kinder sind über die Pflegekassen versichert. Dies ist die häufigste Versicherungsform in Deutschland.
Zusatzvorsorge: Neben der Pflichtversicherung können private Pflegezusatzversicherungen, Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen abgeschlossen werden. Diese freiwilligen Privatvorsorgen verbessern die individuelle Versorgung im Pflegefall und helfen, finanzielle Lücken zu schließen.
Unabhängig davon, ob Kinder privat oder gesetzlich pflegeversichert sind, ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung stets möglich und sinnvoll. Sie stellt eine wertvolle Ergänzung dar, um die Versorgung im Pflegefall zu optimieren und finanzielle Belastungen zu mindern.