Reform der gesetzlichen Krankenversicherung 2027
Es ist beschlossene Sache. Die nächste Reform kommt, und die hat es wahrlich in sich.
- Höhere Zuzahlungen für Medikamente um 5 € pro Rezept
- Höhere Zuzahlungen für Physiotherapie um 5 € pro Anwendung
- Bestimmte Arznei- und Hilfsmittel werden zukünftig nicht mehr erstattet
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um gut 10 % von ca. 1260 € pro Monat auf nunmehr 1390 € pro Monat
- Die Versicherungspflichtgrenze wird außerordentlich um 36000 € angehoben, und könnte 2027 bei rund 85.000 € liegen (2026 77.400 €)
- Zuschussgrundlage für Zahnersatz wird von 60 % auf 50 % gesenkt. Ihre Eigenleistung steigt jedoch dadurch deutlich mehr als nur 10 % !
Handlungsbedarf ist unbedingt jetzt! Wer noch in die private Vollversicherung wechseln möchte, muss unbedingt "jetzt" handeln und sich qualifiziert beraten lassen. Denn das Wechselfenster ist bis 30.09.2026 geöffnet. Danach kann man nur noch zum 01.01.2027 kündigen, und es gelten die neuen Höchstgrenzen!
Wer auch im nächsten Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, hat jetzt die Möglichkeit sich mehrere Vorteile gleichzeitig zu sichern.
- Keine Wartezeiten in unseren Zahnschutztarifen
- Anrechnung des kompletten Jahres 2026 auf die 3 jährige Zahnstaffel. Ab 01.2027 gelten die Sätze des 2. Jahres!!
- Flatratetarif bei der Zahnprophylaxe. Keine Summenbegrenzung in € und Behandlungshäufigkeit
Wenn gesundheitlich alles in Ordnung ist, denn das ist Voraussetzung und darf nicht verschwiegen werden, sollen Sie sich unbedingt kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.