Ihre Absicherung im Fall eines Cyberangriff - die Allianz-Cyber-Schutz-Police
Allianz CyberSchutz - In der modernen Unternehmenswelt spielen Kommunikations- und Informationstechnologien eine wichtige Rolle. Es werden immer effizientere Lösungen für den Ablauf in Betrieben entwickelt und alle Prozesse automatisiert. Dadurch entstehen aber vor allem im IT-Bereich hohe Risiken in Bezug auf Cyber-Kriminalität. Häufig werden Unternehmen Opfer von Cyber-Attacken: Hacking, Phishing, Datenverlust oder Datenverschlüsselung.
Die Allianz CyberSchutz bietet folgenden Versicherungsschutz für Cyberrisiken
Für Großunternehmen und Konzerne bieten wir mit der Allianz als Versicherer einen kostenlosen Risikocheck - ab einer Jahres-Umsatzhöhe ab 5 Mio. Euro - unabhängig von einem Vertragsabschluss.
Wann ist eine Cyberschutz Versicherung sinnvoll?
Gezielter und nicht gezielter Cyberangriff
Denial of Service-Attack (DoS)
Datendiebstahl
Datenblockade durch einen Cyberangriff
Kreditkartenmissbrauch
Vorsätzliche Schädigung durch eigene Mitarbeiter / ehemalige Mitarbeiter
Welche Personen sind in der Allianz Cyber Versicherung mitversichert?
Alle gesetzlichen Vertreter und Repräsentanten, wie Inhaber einer Einzelfirma, Teilhaber einer GbR, Gesellschafter einer GmbH, oder die Organe einer Aktiengesellschaft wie Vorstand und Aufsichtsrat
Alle weitere Betriebsangehörige, wie angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, sofern diese im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind
Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Haftpflichtschäden von Dritten?
Datenschutzverletzungen (z.B. DSGVO) und Vertraulichkeitsverletzungen
Schadensersatzansprüche von Dritten bei Verletzungen der Netzwerksicherheit und Betriebsunterbrechung (BU)
Verstöße aus einer digitale Kommunikation oder E-Mail-Verkehr
Kreditkartenindustrie - Vertragsstrafen und Vermögensschäden bei Verstöße gegen die Standards der Payment Card Industry
Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Eigenschäden?
Wiederherstellung von Daten und Computer Systeme
Systemverbesserung bei festgestellten Sicherheitslücken
Umfangreiche Deckung von Datenschutzverletzungen: Elektronische Daten sowie Akten und Daten auf Papier sind versichert - auch ohne vorherigen Cyber-Angriff!
Betriebsunterbrechung (BU) durch Daten Sabotage (auch bei Vorsatz durch Innentäter)
Optional: Versicherungsschutz bei Datenmanipulation und Telefonmehrkosten
Optional: Cyber Erpressung / Forderung einer Lösegeldsumme
Optional: Betriebsunterbrechung durch Ausfälle eines externen Dienstleisters
Welcher Versicherungsschutz besteht bei einem behördlichen Datenschutzverfahren (DSGVO)?
Juristische Begleitung bei behördlichem Datenschutzverfahren (z.B. Verletzung von DSGVO)
Hinterlegung von Geld für Ansprüche Dritter (USA)
Welche Service Leistungen bieten Assistance und Unterstützung im Krisenfall?
24/7-Schadenhotline, sobald ein Notfall eingetreten ist, gibt der Krisenplan erste Ratschläge
Notfallkosten
E-Discovery
Kosten einer Selbstanzeige
Forensische Untersuchungen im Krisenfall und begründetem Verdacht
Wiederherstellung- und Rettungsaufwendungen
Krisenkommunikation (ggf. mit Kunden, Behörden, Öffentlichkeitsarbeit)
Welche Risiken sind im Ausland mitversichert?
Es besteht eine Vorsorgedeckung für Neugründungen von Tochtergesellschaften, wenn diese in der EU gegründet werden
Diese können als Versicherungsnehmer in den Vertrag mit aufgenommen und somit versichert werden
Wann, wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Ab Vertragsbeginn gilt auch eine Rückwärtsversicherung für noch unbekannte Schäden, die jedoch schon vor Vertragsabschluss bestanden
Für Leistungen der Betriebsunterbrechung gilt eine Wartezeit von 12 Stunden (ab Schadenseintritt bzw. Bekanntwerden), dann rückwirkend ab Eintritt des Schadens
Maximale Kostenerstattung für Betriebsunterbrechung von 180 Tagen
12 Monate Nachhaftung bei Vertragsende für dann noch nicht bekannte Schadensereignisse
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche weltweit