Ihre Absicherung im Fall eines Cyberangriff - die Allianz-Cyber-Schutz-Police
Allianz CyberSchutz - In der modernen Unternehmenswelt spielen Kommunikations- und Informationstechnologien eine wichtige Rolle. Es werden immer effizientere Lösungen für den Ablauf in Betrieben entwickelt und alle Prozesse automatisiert. Dadurch entstehen aber vor allem im IT-Bereich hohe Risiken in Bezug auf Cyber-Kriminalität. Häufig werden Unternehmen Opfer von Cyber-Attacken: Hacking, Phishing, Datenverlust oder Datenverschlüsselung.Die Allianz CyberSchutz bietet folgenden Versicherungsschutz für CyberrisikenFür Großunternehmen und Konzerne bieten wir mit der Allianz als Versicherer einen kostenlosen Risikocheck - ab einer Jahres-Umsatzhöhe ab 5 Mio. Euro - unabhängig von einem Vertragsabschluss.Wann ist eine Cyberschutz Versicherung sinnvoll? Gezielter und nicht gezielter CyberangriffDenial of Service-Attack (DoS)DatendiebstahlDatenblockade durch einen CyberangriffKreditkartenmissbrauchVorsätzliche Schädigung durch eigene Mitarbeiter / ehemalige MitarbeiterWelche Personen sind in der Allianz Cyber Versicherung mitversichert?Alle gesetzlichen Vertreter und Repräsentanten, wie Inhaber einer Einzelfirma, Teilhaber einer GbR, Gesellschafter einer GmbH, oder die Organe einer Aktiengesellschaft wie Vorstand und AufsichtsratAlle weitere Betriebsangehörige, wie angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, sofern diese im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sindWann bezahlt die Allianz CyberSchutz Haftpflichtschäden von Dritten?Datenschutzverletzungen (z.B. DSGVO) und VertraulichkeitsverletzungenSchadensersatzansprüche von Dritten bei Verletzungen der Netzwerksicherheit und Betriebsunterbrechung (BU)Verstöße aus einer digitale Kommunikation oder E-Mail-VerkehrKreditkartenindustrie - Vertragsstrafen und Vermögensschäden bei Verstöße gegen die Standards der Payment Card IndustryWann bezahlt die Allianz CyberSchutz Eigenschäden?Wiederherstellung von Daten und Computer SystemeSystemverbesserung bei festgestellten SicherheitslückenUmfangreiche Deckung von Datenschutzverletzungen: Elektronische Daten sowie Akten und Daten auf Papier sind versichert - auch ohne vorherigen Cyber-Angriff!Betriebsunterbrechung (BU) durch Daten Sabotage (auch bei Vorsatz durch Innentäter)Optional: Versicherungsschutz bei Datenmanipulation und TelefonmehrkostenOptional: Cyber Erpressung / Forderung einer LösegeldsummeOptional: Betriebsunterbrechung durch Ausfälle eines externen Dienstleisters Welcher Versicherungsschutz besteht bei einem behördlichen Datenschutzverfahren (DSGVO)?Juristische Begleitung bei behördlichem Datenschutzverfahren (z.B. Verletzung von DSGVO)Hinterlegung von Geld für Ansprüche Dritter (USA)Welche Service Leistungen bieten Assistance und Unterstützung im Krisenfall?24/7-Schadenhotline, sobald ein Notfall eingetreten ist, gibt der Krisenplan erste RatschlägeNotfallkostenE-DiscoveryKosten einer SelbstanzeigeForensische Untersuchungen im Krisenfall und begründetem VerdachtWiederherstellung- und RettungsaufwendungenKrisenkommunikation (ggf. mit Kunden, Behörden, Öffentlichkeitsarbeit)Welche Risiken sind im Ausland mitversichert?Es besteht eine Vorsorgedeckung für Neugründungen von Tochtergesellschaften, wenn diese in der EU gegründet werdenDiese können als Versicherungsnehmer in den Vertrag mit aufgenommen und somit versichert werdenWann, wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz?Ab Vertragsbeginn gilt auch eine Rückwärtsversicherung für noch unbekannte Schäden, die jedoch schon vor Vertragsabschluss bestandenFür Leistungen der Betriebsunterbrechung gilt eine Wartezeit von 12 Stunden (ab Schadenseintritt bzw. Bekanntwerden), dann rückwirkend ab Eintritt des SchadensMaximale Kostenerstattung für Betriebsunterbrechung von 180 Tagen12 Monate Nachhaftung bei Vertragsende für dann noch nicht bekannte SchadensereignisseVersicherungsschutz besteht für Ansprüche weltweit