Die betriebliche Altersvorsorge generell
Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge umschreibt die betriebliche Rentenvorsorge die 3. Säule des Deutschen Rentenversicherungssystems. Setzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch, denn mit einer Betriebsrente kommen Sie wesentlich günstiger an mehr Rente.
Ihre Vorteile sind dabei unterschiedlich:
- In der Ansparphase sparen Sie sich Steuern und Sozialversicherungsabgaben
- Bei einem Wechsel Ihres Arbeitgebers können Sie Ihre Police mitnehmen oder privat weiterführen
- Zusätzliche Einschlüsse wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge sind möglich
- Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage oder Unterstützungskasse, für Ihren Arbeitgeber finden wir die richtige Lösung
Ihre Rentenlücke und wie Sie sie schließen können
Die gesetzliche Altersrente reicht nicht, um Ihren aktuellen Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Die richtige Vorsorge ist daher unabdingbar. Dafür stehen Ihnen die private und die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Die Betriebsrente hat dabei einen gewichtigen Vorteil.
Durch die Steuervorteile können Sie mehr Geld in Ihre Altersvorsorge einbringen und somit mehr Kapital aufbauen.
Der Staat zahlt dabei die Hälfte
Durch die Gehaltsumwandlung wird der Beitrag von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dies verringert Ihre Steuern und Ihre Abgaben für die Sozialversicherung. Sie sparen dadurch doppelt. Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle auf Sie zugeschnittene Brutto-Netto-Berechnung.
Sie können auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwenden und dabei mehr aus diesen machen. Die obigen Vorzüge gelten dann ebenfalls.
Die Allianz Direktversicherung
Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Aufgrund Ihrer Einfachheit ist diese für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber geradezu optimal. Ihre Beiträge fließen unversteuert und sozialabgabenfrei direkt in Ihre Betriebsrente. Ihr Chef spart sich die Sozialversicherungsbeiträge und kann Ihnen diese weitergeben. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und dem Wettbewerb um Spitzenkräfte kann sich Ihr Chef im Arbeitsmarkt richtig positionieren.
Die Allianz: sicher und leistungsstark
Ihre betriebliche Altersvorsorge ist dank der Finanzstärke der Allianz langfristig sicher. Wir garantieren Ihnen eine lebenslange Rente. Als Alternative steht Ihnen auch die Kapitalauszahlung zur Verfügung.
Unsere gesamte Palette an Anlageformen steht Ihnen zur Verfügung. Ob chancenorientiert oder eher auf Sicherheit bedacht, wir setzen Ihre Wünsche richtig um.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Diese Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) soll die Verbreitung in kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern. Ein wesentlicher Punkt ist, dass seit dem 01.01.2019 Arbeitgeber 15% des Umwandlungsbetrages an den Arbeitnehmer weitergeben müssen, wenn sich dieser Sozialversicherungsbeiträge spart.
Ab dem 01.01.2022 gilt dies dann auch für alle bestehenden Verträge.
Wen berührt diese Gesetzesänderung?
Sowohl Sie als Unternehmen wie auch als Arbeitnehmer sind von der Reform betroffen.
Was bedeutet die Änderung für Sie als Unternehmen?
Sie sollten Ihre bestehenden bAV- Policen überprüfen und an die neuen Inhalte gegebenenfalls anpassen. Spätestens jetzt ist es sinnvoll und notwendig, sich mit einer betrieblichen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter zu befassen.
Wie unterstützen wir Sie?
Als kompetenter Ansprechpartner für finanzielle als auch versorgungsrelevante Fragen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. In diesem Zusammenhang zeigen wir Ihnen gerne die Auswirkungen des Gesetzes auf und stellen Ihnen mit unseren Spezialisten konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen zusammen.
Individuelle Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen:
Neben Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt es für Unternehmen bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge noch eine Vielzahl von anderen Bestimmungen und Regelungen zu beachten.
Ein sehr gutes Hilfsmittel stellt hier eine Versorgungsordnung dar. Eine Versorgungsordnung ist ein betriebsinternes Regelwerk, das Ihnen hilft, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Wer auf eine Versorgungsordnung verzichtet, kann schnell die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsregelungen verletzen. Ob Ansprüche aus Erfüllungshaftung, Übernahmeverpflichtungen oder fehlerhafte Versorgungszusagen, wir helfen Ihnen diese Risiken zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Darüber hinaus können Sie dank einer Versorgungsordnung Ihre individuellen Regeln für Ihr Unternehmen aufstellen. Durch die bessere Transparenz und Gleichbehandlung fördern Sie bei Ihren Mitarbeitern die Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge und reduzieren nebenbei auch noch Ihren Verwaltungsaufwand.
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