Die Betriebliche Altersvorsorge – vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, kontinuierlich Kapital für ihren Ruhestand anzusparen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt erbringen. Folglich sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei und von der Sozialversicherung befreit. Eine Besteuerung fällt erst in der Auszahlungsphase an.
Unsere Experten beraten auch Unternehmen, welche Vorteile das Angebot einer betrieblichen Rentenversicherung für Arbeitgeber hat: So senkt die betriebliche Altersvorsorge die Lohnnebenkosten in der Lohnabrechnung. Zudem verstärkt sie die Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber mehr als die ersparten Lohnnebenkosten als Zuschuss an den Arbeitnehmer weiterreicht. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist geregelt, dass sich Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent Zuzahlung an der Betriebsrente beteiligen müssen.
Für diese Vorsorgeform stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung, unter anderem die Direktversicherung oder die Pensionskasse. Alle Varianten bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit, da eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein und eine Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht erfolgt.
Wir bieten Ihnen kostenlose Beratung und erstellen mit Ihnen gemeinsam individuelle Konzepte zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei beantworten wir alle Fragen zu dieser Form der Rentenvorsorge. Möchten Sie nachvollziehen, wie sich der Zuschuss Ihres Arbeitgebers auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt, nutzen Sie unseren Online-Rechner. Dieser zeigt Ihnen in der Kalkulation, wie sich Ihre betriebliche Rente zusammensetzt. Gern klären wir auch, ob sich vermögenswirksame Leistungen im Vertrag berücksichtigen und einbringen lassen. Übrigens müssen Sie Ihren Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel nicht kündigen, sondern können ihn zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung bei uns in Olching. Wir sind Ihre Spezialisten für Versicherung und Vorsorge und helfen Ihnen selbstverständlich auch weiter, wenn es um die Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige geht!
Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, kontinuierlich Kapital für ihren Ruhestand anzusparen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt erbringen. Folglich sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei und von der Sozialversicherung befreit. Eine Besteuerung fällt erst in der Auszahlungsphase an.
Unsere Experten beraten auch Unternehmen, welche Vorteile das Angebot einer betrieblichen Rentenversicherung für Arbeitgeber hat: So senkt die betriebliche Altersvorsorge die Lohnnebenkosten in der Lohnabrechnung. Zudem verstärkt sie die Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber mehr als die ersparten Lohnnebenkosten als Zuschuss an den Arbeitnehmer weiterreicht. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist geregelt, dass sich Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent Zuzahlung an der Betriebsrente beteiligen müssen.
Für diese Vorsorgeform stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung, unter anderem die Direktversicherung oder die Pensionskasse. Alle Varianten bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit, da eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein und eine Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht erfolgt.
Wir bieten Ihnen kostenlose Beratung und erstellen mit Ihnen gemeinsam individuelle Konzepte zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei beantworten wir alle Fragen zu dieser Form der Rentenvorsorge. Möchten Sie nachvollziehen, wie sich der Zuschuss Ihres Arbeitgebers auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt, nutzen Sie unseren Online-Rechner. Dieser zeigt Ihnen in der Kalkulation, wie sich Ihre betriebliche Rente zusammensetzt. Gern klären wir auch, ob sich vermögenswirksame Leistungen im Vertrag berücksichtigen und einbringen lassen. Übrigens müssen Sie Ihren Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel nicht kündigen, sondern können ihn zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung bei uns in Olching. Wir sind Ihre Spezialisten für Versicherung und Vorsorge und helfen Ihnen selbstverständlich auch weiter, wenn es um die Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige geht!