Reform der privaten Altersvorsorge – Das Wichtigste im Überblick
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 8. Mai 2026 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Was ändert sich?
Der Staat erneuert die Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Die bisherige Riester-Förderung wird durch ein moderneres, flexibleres System ersetzt, das mehr Menschen zur eigenen Zukunftsvorsorge ermutigen soll.
Erweiterter Personenkreis
Neu ist, dass auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sind. Mittelbar Förderberechtigte (z. B. Ehegatten) bleiben weiterhin begünstigt.
Neue Fördersystematik (beitragsproportional)
Die Berechnung wird vereinfacht und ist nicht mehr einkommensabhängig:
- Grundzulage: 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 % bis max. 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr → maximale Grundzulage: 540 €/Jahr
- Kinderzulage: 100 % Förderung bis 300 € pro Kind und Jahr (gekoppelt an Kindergeld)
- Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
- Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr
Zusätzlich können Eigenbeiträge (max. 1.800 €) zzgl. Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. In der Auszahlungsphase erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Drei Produktkategorien ab 2027
Altersvorsorgevertrag (Garantieprodukt): 80 % oder 100 % Garantie, keine gesetzliche Effektivkostenbegrenzung, flexible Kapitalanlage
Altersvorsorgedepot (ohne Garantie): 0 % Garantie, breite Fondsauswahl (bis Risikoindikator 5), keine Effektivkostenbegrenzung
Standarddepot (ohne Garantie): 0 % Garantie, 2 vorgegebene Fonds, Effektivkostendeckel von 1 %, obligatorisches Life-Cycling, online abschließbar (Pflichtangebot)
Auszahlungsphase
- Beginn zwischen Alter 65 und 70 (Ausnahmen möglich)
- Optionen: Lebenslange Rente (Rentengarantiezeit 10 oder 20 Jahre), Auszahlungsplan bis mind. Alter 85, oder kapitalmarktnahe Rente (80 % klassisch, 20 % fondsbasiert)
- Bis zu 30 % Teilkapitalisierung möglich
Bestandsschutz und Wechseloptionen
- Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz
- Förderwechsel: Neue Fördersystematik im bestehenden Vertrag möglich (unwiderruflich)
- Produktwechsel: Wechsel in neue Produktkategorien möglich (beinhaltet Kapitalübertragung)
- Kein Handlungsdruck, keine Fristen für Wechsel
Allianz Leben Angebot ab 01/2027
Allianz Leben wird alle drei Produktkategorien anbieten, im Schulterschluss mit Allianz Global Investors. Kapitalmarktorientierte Produkte mit und ohne Garantie, inkl. breitem TopFonds-Universum mit ETFs.