Informationen für Anwälte
Ob Haftungsfragen oder weitere Informationen. Hier finden Sie alles für Ihre Berufsgruppe.
Ob Haftungsfragen oder weitere Informationen. Hier finden Sie alles für Ihre Berufsgruppe.
Egal wie Sie Ihre Karriere als Anwalt beginnen - ob selbstständig oder angestellt, im Haupt- oder Nebenberuf - gerade für Berufseinsteiger ist es nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Gebot der Vernunft, sich gegen berufliche Risiken abzusichern.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Anforderungen von § 51 BRAO entspricht, ist Voraussetzung für Ihre Zulassung zur Anwaltschaft (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Wenn Sie Anwalt werden wollen, ist es wichtig, Ihre Versicherung rechtzeitig (möglichst gleich nach dem II. Staatsexamen) abzuschließen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Zulassung und damit die Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit nicht verzögert wird.
Allgemeine Hinweise und viele nützliche Tipps für Ihre Zulassung und den Beginn Ihrer Tätigkeit als Anwalt finden Sie z.B. bei Axmann (Hrsg.), Starthandbuch für Rechtsanwälte (Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 2002).
Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Zulassung eine hauptberufliche Tätigkeit als Anwalt aufnehmen, bieten wir Ihnen im ersten Versicherungsjahr einen Nachlass von 50%.
Falls Sie Ihre Berufstätigkeit in einer Sozietät beginnen, sollten alle Sozien identische Versicherungssummen wählen, um Deckungslücken zu vermeiden (vgl. § 12 AVB).
Dabei ist es unerheblich, ob Sie Sozius oder nur sog. Scheinsozius (gemeinsames Auftreten auf Briefkopf und/oder Kanzleischild etc.) sind, da Sie in solchen Fällen auch für Verstöße Ihrer Kollegen gesamtschuldnerisch haften (vgl. BGH, NJW 1991, 1225; 1999, 3040; s. auch § 1 AVB-RSW).
Als angestellter Anwalt oder freier Mitarbeiter in einer Kanzlei, der nicht auf dem Briefkopf oder Kanzleischild etc. nach außen in Erscheinung tritt, sind Sie in der Police Ihres Dienstherrn gegen Prämienzuschlag mitzuversichern. Zusätzlich benötigen Sie für Ihre Zulassung eine eigene (Nebentätigkeits-) Versicherung.
Wenn Sie Ihre freiberufliche Anwaltstätigkeit nur im Nebenberuf ausüben (z.B. als Syndikus oder angestellter Anwalt), erhalten Sie auf die Pflichtversicherung einen Rabatt in Höhe von 80 % (bei höheren Versicherungssummen 50 %).
Schadensersatzansprüche aus einer Tätigkeit als Syndikus sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst, da es sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Was alles passieren kann: Ihr Risiko als Anwalt
Fristversäumnisse und fehlerhafte Beratung können für Sie existenzbedrohend werden. Deshalb ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (§ 51 BRAO), sondern auch unbedingt notwendig.
Durch die ständig steigende Zahl an Gesetzen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen sowie die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an den Anwalt können auch Ihnen Fehler unterlaufen, die unter Umständen hohe Ersatzansprüche nach sich ziehen.
Im Durchschnitt meldet ein Anwalt alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall (Henssler, AnwBl 1996, 3; Anwaltsreport Heft 10/2002, S.9)
Fast die Hälfte der Fälle beruhen auf Fristversäumnissen (z. B. Berufungs- und Berufungsbegründungsfristen oder Verjährung). Weitere typische Fehlerquellen liegen in der Sachverhaltsermittlung, Rechtsprüfung, Beratung und Belehrung, fehlerhafter Prozessführung (z. B. unsubstantiierter oder verspäteter Vortrag), ungünstigen Vergleichen oder Verträgen. Genügend Gründe, um sich vor großen Folgen durch kleine Fehler abzusichern.
Verletzt der Anwalt diese Pflichten, kann er gegenüber seinem Mandanten wegen Verletzung des Mandatsvertrages nach §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB n. F. (früher: pVV) haften, wenn dieser dadurch einen Schaden erleidet.
Sind Sie ausreichend abgesichert?
Seit 09.09.1994 besteht für Rechtsanwälte die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung (§ 51 BRAO). Dabei wird eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR pro Versicherungsfall bei vierfacher Jahreshöchstleistung vorgeschrieben.
Der Gegenstandswert eines Mandats bietet allenfalls Anhaltspunkte für das potentielle Schadensrisiko. Schon die üblichen Zinsen, Verfahrenskosten und Inflation können dazu führen, dass der Schaden den Gegenstandswert weit übersteigt.
Entstehen Schäden durch Gewinnentgang, Schädigung der Kreditwürdigkeit oder durch Insolvenz, kann der Schaden Dimensionen annehmen, die mit dem ursprünglichen Gegenstandswert nichts mehr zu tun haben (vgl. z. B. BGH, NJW 1974, 134).
Ungefähr die Hälfte der bei uns versicherten Anwälte haben sich höher abgesichert.
Überprüfen Sie regelmäßig anhand Ihrer Mandatsstruktur Ihren individuellen Versicherungsbedarf und passen Sie (und ggf. auch Ihre Sozien, § 1 Abs. 3 AVB-RSW, § 12 AVB) Ihre Versicherungssumme an.
Oder schließen Sie bei Annahme einzelner größerer Mandate für diese eine zusätzliche Objektversicherung ab.
Warum sich die meisten Anwälte für die Allianz entscheiden
Die Versicherungsbedingungen der Anbieter von Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen für Rechtsanwälte sind im Wesentlichen identisch. Bei vergleichbaren Prämien liegen die Unterschiede in den Leistungen der Versicherer.
ERFAHRUNG UND TRADITION: Durch unsere mehr als hundertjährige Erfahrung und unsere Stellung als Marktführer in dieser Sparte sind uns Ihre speziellen Haftungsrisiken bestens vertraut.
SCHADENVERHÜTUNG BEREITS IM VORFELD: Durch regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge machen wir auf typische Haftungsrisiken und Fehlerquellen aufmerksam und versuchen, Schäden so schon im Vorfeld zu verhindern.
BETREUUNG IM SCHADENFALL: Wenn doch einmal etwas passiert, steht Ihnen das Know-How unserer zentralen Schadenabteilung in München mit ca. 50 qualifizierten Juristinnen und Juristen zur Verfügung. Wir sind der einzige Anbieter, der für jede der Haupt-Kundengruppen (Anwälte, Notare, Steuerberater) eigene Gruppen spezialisierter Referenten unterhält. Wenn uns Versicherungsfälle rechtzeitig gemeldet werden, können wir oft den Schaden noch abwenden oder zumindest minimieren.
BEDARFSGERECHTE DECKUNGSSUMMEN: Aufgrund unserer Kapitalkraft können wir zeitnah bedarfsgerechte Deckungssummen zur Verfügung stellen.
GESPRÄCHSPARTNER DER BERUFSVERBÄNDE: Wir beteiligen uns an den für den Berufsstand wichtigen Diskussionen und bringen unsere Erfahrung ein. Mit immer wieder verbesserten Deckungskonzepten reagieren wir auf Neuerungen und geänderte Anforderungen des Marktes.
Publikationen zu den Themen Anwaltshaftung und Berufshaftpflichtversicherung
Ob zu Fragen der Anwaltshaftung, häufigen Fehlerquellen und ihrer Vermeidung oder zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung – hier finden Sie die richtige Lektüre – vieles davon aus unserem Hause.
Reinhold Rogowski
Generalvertretung
Hohenzollernplatz 7
47167 Duisburg - Neumühl
Telefon: +49 203 5193960
Telefax: +49 203 5193961