Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die von Unternehmen für ihre Mitarbeitenden angeboten wird. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) und bietet zusätzliche Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die bKV wird in der Regel vom Arbeitgeber finanziert, kann aber auch durch eine Mischfinanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gestaltet werden.
Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung:
Für Mitarbeitende:
Erweiterte Gesundheitsleistungen: Zusätzliche Leistungen wie Zahnzusatzversicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerbehandlungen oder Sehhilfen.
Keine Gesundheitsprüfung: In der Regel entfällt eine Gesundheitsprüfung, was besonders für Mitarbeitende mit Vorerkrankungen vorteilhaft ist.
Kostenvorteile: Die Beiträge werden oft vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder sind durch Gruppenverträge günstiger.
Schnelle Behandlung: Oftmals profitieren Mitarbeitende von kürzeren Wartezeiten bei Fachärzten oder speziellen Behandlungen.
Familienmitversicherung: In manchen Fällen können auch Familienangehörige von den Leistungen profitieren.
Für Arbeitgeber:
Mitarbeiterbindung und -gewinnung: Die bKV ist ein attraktiver Benefit, der das Unternehmen als Arbeitgeber interessanter macht.
Reduzierte Fehlzeiten: Durch bessere Gesundheitsvorsorge und schnellere Behandlungen können Mitarbeitende schneller wieder einsatzfähig sein.
Steuerliche Vorteile: Beiträge zur bKV können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Stärkung der Arbeitgebermarke: Die bKV zeigt, dass das Unternehmen in die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden investiert.
Wie funktioniert die bKV bei Allianz?
Die Allianz bietet eine flexible und umfassende betriebliche Krankenversicherung, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden zugeschnitten werden kann. Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem:
Zahnzusatzleistungen
Vorsorgeuntersuchungen
Heilpraktiker- und Naturheilverfahren
Krankenhauszusatzversicherungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
Psychologische Beratung und Unterstützung
Steuerliche Behandlung:
Die Beiträge zur bKV können für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für die Mitarbeitenden sind die Leistungen in der Regel steuerfrei, solange sie unter der Freigrenze für Sachbezüge (50 Euro monatlich, Stand 2026) bleiben.
Falls Sie weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung bei der Allianz benötigen oder Unterstützung bei der Einführung in Ihrem Unternehmen wünschen, lassen Sie es mich wissen!https://youtu.be/ICegOHAFY1s?si=XsA0qgNkdecur-Z4