Ich bin persönlich unter 0179.6764427 bei dringenden Anliegen wegen des Sturmtiefs Zeynep am Wochenende erreichbar
Sturmschäden:
Welche Versicherungen für was zahlen
Dokumentation von Schäden hilft für zügige Bearbeitung
Leverkusen, 19.02.2022 – Stürme fegten über Deutschland hinweg
und hinterließen große Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt
geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute
vorbereitet sind. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch
abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel
beschädigt wurden, berichtet Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks
Leverkusen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
(BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter
Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung, da Sturmschäden
über die Teilkasko mitversichert sind.“
Wohnungs- und Gebäudeschäden
Ab Windstärke 8 - 62,1 km/h und mehr - sind auch die Gebäude- und
Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Die Folgen:
Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer,
zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen und vieles
andere mehr. Für die finanzielle Entschädigung von diesen
Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die
Hausratversicherung zuständig. Sollte beispielsweise Regenwasser
durch eine vom Sturm geborstene Fensterscheibe eindringen, gibt es
auch für den Wasserschaden Geld. Und wer ein Leck provisorisch
abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu
verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das
verwendete Material. Einsatzkräfte und Handwerker können schließlich
nicht überall gleichzeitig sein.
Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen
Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte
Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende
Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt
auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen
und sogar von Erdbeben ab“, erklärt Sebastian Meurer. In Deutschland
verfügen aber nur rund 26 Prozent der Haushalte über diesen
umfassenden Versicherungsschutz.
Schäden durch Bäume
Erfahrungsgemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidenschaft
gezogen. Wenn Nachbars Baum - oder einer der Gemeinde - sowie
abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern
anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann
später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen
ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte
entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicherung
erstatten müsste. „Ein sehr seltener Fall“, wie Sebastian Meurer betont,
„so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigenden
Profis überlässt.“ Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach,
ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der
Gebäudeversicherung mitversichert sind.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich
davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am
einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene
oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker
und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
Übrigens zahlt die Hausratversicherung auch Schäden an getragener
Kleidung (z.B. durch Sturz in einer Sturmböe), aber nur, wenn diese
auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen. Was auch immer
der Sturm an Üblem beschert haben, das oberste Gebot für
Geschädigte ist nach Sebastian Meurer: Alle Schäden zügig melden,
Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die
Schadensregulierung, die von den betreuenden
Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man seine
Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.