Die neue Riester-Reform
Das Wichtigste in Kürze
Am 8. Mai 2026 wurde das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Zum 1. Januar 2027 tritt es in Kraft und erneuert die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Ziel der Reform ist es, die kapitalgedeckte Vorsorge in Deutschland nachhaltig zu stärken und mehr Menschen zur eigenen Zukunftsvorsorge zu ermutigen.
Die Reform bringt:
Mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung
Vereinfachte Förderberechnung mit attraktiven staatlichen Zulagen
Erweiterter Personenkreis – erstmals auch Selbstständige förderberechtigt
Neue Produktkategorien mit unterschiedlichen Chance-Risiko-Profilen
Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge mit Wechseloptionen
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
Der Kreis der förderberechtigten Personen wird deutlich erweitert. Unmittelbar förderberechtigt sind künftig unter anderem:
Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
Selbstständige und Gewerbetreibende (NEU!)
Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (NEU!)
Beamte, Richter und Berufssoldaten
Pflegende Angehörige (mind. 10 Stunden/Woche)
Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit
Minijobber (ohne Befreiung von der Versicherungspflicht)
Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld
Mittelbare Förderberechtigung: Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten bleiben weiterhin mittelbar förderberechtigt – eine eigene Mindestsparleistung von 120 Euro pro Jahr ist erforderlich.
Wie funktioniert die neue Förderung? – Die wichtigsten Leistungsbausteine
1. Grundzulage (beitragsproportional)
Die bisherige einkommensabhängige Berechnung entfällt. Stattdessen gilt:
Bis 360 € Eigenbeitrag/Jahr: 50 % Förderquote – maximale Zulage 180 €
361 € bis 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr: 25 % Förderquote – maximale Zulage 360 €
Gesamt bei 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr: Ø 30 % Förderquote – maximale Zulage 540 €
Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr | Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € pro Jahr
2. Kinderzulage
100 % Förderung auf die ersten 300 € Einzahlung pro Kind und Jahr
Maximal 300 € pro Kind jährlich
Gekoppelt an den Bezug von Kindergeld (i.d.R. bis zum 18. bzw. max. 25. Lebensjahr)
3. Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 € zusätzliche Zulage
Voraussetzung: Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
4. Steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug)
Eigenbeiträge bis 1.800 € zzgl. aller Zulagen als Sonderausgaben absetzbar
Günstigerprüfung durch das Finanzamt: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird die Differenz erstattet
Keine Abgeltungsteuer auf Erträge, Kursgewinne oder Dividenden während der Laufzeit
Nachgelagerte Besteuerung: Steuern fallen erst bei Auszahlung im Alter an (dann meist niedrigerer Steuersatz)
Rechenbeispiele: So profitieren Sie konkret
Beispiel 1: Single, 20 Jahre, keine Kinder – 1.800 € Jahresbeitrag
Grundzulage: 540 €/Jahr
Berufseinsteigerbonus: 200 € (einmalig)
Steuerersparnis (nach Günstigerprüfung): ca. 170 €/Jahr
Beispiel 2: Mutter, 35 Jahre, 2 Kinder – 300 € Jahresbeitrag
Grundzulage: 150 €/Jahr
Kinderzulage: 600 €/Jahr (2 × 300 €)
Gesamtförderung: 750 €/Jahr bei nur 300 € Eigenbeitrag!
Welche Produktkategorien gibt es ab 2027?
Die Reform ermöglicht drei neue Produktkategorien mit unterschiedlichen Eigenschaften:
Altersvorsorgevertrag (Garantieprodukt)
Garantieniveau: 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge
Breite Fondsauswahl möglich (inkl. ETFs)
Kein Kostendeckel
Ideal für: Sicherheitsorientierte Sparer und ältere Einsteiger
Altersvorsorgedepot
Keine Garantie (0 %)
Individuelle Fondsauswahl (max. Risikoindikator 5)
Kein Kostendeckel
Ideal für: Renditeorientierte Sparer mit langem Anlagehorizont
Standarddepot (verpflichtendes Angebot)
Keine Garantie (0 %)
2 vorgegebene Fonds (sicherheits- und chancenorientiert)
Kostendeckel: max. 1 % Effektivkosten
Obligatorisches Life-Cycling vor Rentenbeginn
Online-Abschluss gesetzlich vorgeschrieben
Ideal für: Kostenbewusste Sparer ohne Beratungsbedarf
Auszahlungsphase: Ihre Optionen im Alter
Rentenbeginn: Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren (Ausnahmen möglich)
Bis zu 30 % Teilkapitalisierung als Einmalauszahlung möglich
Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre wählbar)
Auszahlungsplan mindestens bis Alter 85
Kapitalmarktnahe Rente: 80 % klassisch + 20 % fondsgebunden
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