Geld zurück für alle Bausparkunden
Denn die jährliche Kontogebühr entfällt ab sofort. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat Ende 2022 entschieden, dass Bausparkassen keine Kontogebühren mehr von ihren Kunden verlangen dürfen.
Was heißt das konkret?
Für Ihren Bausparvertrag bei der Wüstenrot fallen zukünftig keine jährlichen Kontogebühren mehr an. Außerdem kann man sich für die letzten drei Kalenderjahre (2022, 2021 und 2020) seine Kontogebühren zurückholen. Diese werden dann als Bausparguthaben gutgeschrieben. Die vor 2020 berechneten Gebühren unterliegen in diesem Fall der Verjährung.
Was müssen Sie jetzt unternehmen?
Für alle Agenturkunden: Nichts, denn wir haben das schon für Sie erledigt und die Rückerstattung beantragt. Spätestens auf dem nächsten Jahreskontoauszug für 2023 wird die Erstattung dann ersichtlich sein.
Für alle Nichtkunden: Fragen Sie telefonisch bei Ihrer Bausparkasse nach. Manche Bausparkassen bieten hierzu auch einen Online-Service auf der Homepage an.