Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Für gesunde und strahlende Zähne müssen Sie manchmal tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung der Allianz sichern Sie sich bis zu 100 Prozent Erstattung zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Damit senken Sie Ihre Eigenbeteiligung für Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.
Sichern Sie sich richtig ab
Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung Allianz
Für Zahnprophylaxe wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung erhalten Sie bis zu 120 Euro pro Jahr.
Hochwertiger Zahnersatz wie z. B. keramisch verblendete Kronen, Inlays aus Gold oder Keramik sowie Implantate sind meist sehr teuer. Sie werden bis zu 90 Prozent erstattet.
Die Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen in Zahnfarbe (statt Amalgam-Füllungen) werden erstattet. Zudem zahlt die Allianz bei Parodontitis- und
Wurzelbehandlungen.
Kieferorthopädie, Zahnspange
Fast jedes zweite Kind braucht eine Behandlung beim Kieferorthopäden. In den Dentaltarifen gibt es bis zu 90 Prozent (bis max. 3.000 Euro pro Versicherungsfall) für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag. Bei Unfall oder schwerer Erkrankung übernimmt die Allianz auch bei Erwachsenen die Kosten.
Umfassender Schutz für Kinder, junge Leute und Erwachsene
Für Kinder:
Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger ist die Zahnversicherung. Bei Kindern sind die Zähne meistens noch in Ordnung. Immer häufiger sieht man Kinder mit Zahnspangen. Daher ist es wichtig, dass eine Zusatzversicherung die Leistungen für Kieferorthopädie abdeckt – wie in den Zahntarifen DentalBest und DentalPlus. Diese sind optimal, wenn Eltern für Ihre Kinder auch eine kieferorthopädische Behandlung abdecken wollen.
Für Erwachsene:
Bei Erwachsenen reicht es häufig nicht mehr, wenn der Zahnarzt bohrt. Eine Krone oder eine Brücke wird notwendig. Durch die hohen Leistungen für
Zahnersatz, Inlays und Implantate reduzieren Sie Ihre Eigenbeteiligung an der Rechnung. Kieferorthopädie für Erwachsene wird bei einem Unfall oder schwerer Erkrankung (nur bei Vorleistung der GKV) übernommen.
Für Studenten, Schüler, junge Leute:
Auch hier gilt: Leistungen sind schon früh abgesichert. Die Besonderheit bei den Tarifen DentalBest und DentalPlus: Bis zum 21. Geburtstag werden für Kinder und Jugendliche die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen.
Für Rentner:
Auch für Rentner kann eine Zusatzversicherung für Zähne noch interessant sein, da der Beitrag ab dem 61. Lebensjahr nicht mehr ansteigt.
Gibt es Leistungen bei der Zahnzusatz ohne Wartezeiten?
Ja - im Bereich Zahnprophylaxe müssen Sie keine Wartezeitenberücksichtigen. Anders sieht es bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Zahnbehandlungen aus: Hier gilt eine Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn. Nach einem Unfall erhalten Sie die Leistungen sofort, auch wenn die Wartezeit noch nicht vorbei sein sollte.
Tipp: Versichern Sie Ihre Zahngesundheit möglichst frühzeitig. Denn wenn Ihr Zahnarzt bereits festgestellt hat, dass eine Behandlung nötig ist, zahlt die Zahnversicherung diese üblicherweise nicht.
Ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen hier auch mit dazu) liegt zum Beispiel für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Für Selbstständige sind es 2.800 Euro pro Jahr.
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt:
für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung (wie Kunststoff-Füllungen), Wurzelbehandlung, Prophylaxe.
für Parodontitisbehandlungen.
für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag.
nach Wartezeiten von acht Monaten (dies gilt nicht bei Prophylaxe und Fissurenversiegelung).
bis zu den jeweiligen Höchstsätzen für Ärzte und Zahnärzte.
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt nicht:
wenn Sie bereits in einer laufenden Behandlung sind oder Ihr Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit festgestellt hat.
für die Leistungen, die innerhalb der Wartezeit erbracht werden.
wenn Sie rein kosmetische Zusatzleistungen, zum Beispiel ein Zahnbleaching durchführen lassen möchten. Die medizinische Notwendigkeit ist in allen Tarifen die Voraussetzung für eine Erstattung.
Rufen Sie uns unter 0341 6885580 an und vereinbaren ihren ganz persönlichen Termin bei uns in der Allianz Agentur Kohlgartenstraße 65 in 04315 Leipzig Neuschönefeld oder bei Ihnen zu Hause. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Termin.