Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann ist sie sinnvoll und was zahlt der Staat?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist sinnvoll für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Der Staat zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente, und die nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine BU zahlt dagegen, wenn Sie Ihren eigenen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Was der Staat zahlt – und was nicht.
Die gesetzliche Absicherung ist die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI): Volle Rente nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, halbe Rente bei drei bis unter sechs Stunden. Entscheidend ist jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht Ihr erlernter Beruf. Einen Berufsschutz gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI).
In der Regel müssen Sie mindestens fünf Jahre versichert sein und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ausnahmen gelten zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall (§ 53 SGB VI). Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente heute wäre, steht in Ihrer jährlichen Renteninformation. Bei den meisten liegt sie deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen.
Warum das Risiko oft unterschätzt wird.
Nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung wird etwa jeder vierte Erwerbstätige vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die häufigste Ursache sind nicht Unfälle, sondern psychische Erkrankungen: Laut Analysen des Ratinghauses Morgen & Morgen betrifft das rund ein Drittel der BU-Leistungsfälle. Danach folgen Erkrankungen von Rücken und Gelenken sowie Krebs. Ein Bürojob schützt deshalb nicht automatisch.
Worauf ich bei einer BU achte.
Viele vergleichen zuerst den Beitrag. Entscheidend für mich sind andere Punkte:
- Rentenhöhe: Sie sollte die monatliche Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlicher Leistung realistisch schließen. Als Orientierung gelten häufig 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens.
- Laufzeit: Möglichst bis zum Rentenbeginn. Eine BU, die mit 60 endet, lässt die Jahre mit dem höchsten Risiko offen.
- Bedingungen: Verzicht auf die abstrakte Verweisung, also keine Verweisung auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
- Nachversicherung: Die Möglichkeit, die Rente bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Gesundheitsfragen: Sie müssen vollständig und ehrlich beantwortet werden. Falsche Angaben können den Schutz im Leistungsfall kosten. Bei Vorerkrankungen kläre ich vorab, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist.
Was die Allianz BU bietet.
Die Allianz leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, und verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Je nach Tarif gibt es Leistungen bereits bei längerer Krankschreibung, Nachversicherungsgarantien und für Berufseinsteiger Tarife mit reduziertem Anfangsbeitrag. Welcher Tarif passt, hängt von Beruf, Einkommen und Gesundheit ab. Leistungen und Ausschlüsse ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema besonders wichtig ist.
Berufseinsteiger: Gesundheit und Alter sind beim Abschluss meist am günstigsten, und der gesetzliche Schutz ist in den ersten Jahren am schwächsten.
Familien: Wenn ein Einkommen ausfällt, laufen Miete, Kredit und Kosten für die Kinder weiter.
Selbstständige: Sie haben oft gar keinen gesetzlichen Anspruch, und mit Ihnen steht häufig auch das Geschäft still.
Mein Rat. Prüfen Sie zuerst Ihre Renteninformation und Ihre monatlichen Fixkosten. Dann sehen Sie, wie groß Ihre Lücke tatsächlich ist. Gerne rechne ich das mit Ihnen gemeinsam durch, persönlich in meiner Agentur in Weilheim i.OB, telefonisch oder online.
📍Odilo Nicolini | Allianz Hauptvertretung | Rathausplatz 1, 82362 Weilheim i.OB
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