Riester-Rente & das neue Altersvorsorgedepot – Was sich ab 2027 für Sie ändert
Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit über 20 Jahren ist beschlossen – und sie bringt echte Chancen für Sie!
Lange wurde die Riester-Rente totgesagt. Zu kompliziert, zu unflexibel, zu teuer – so lauteten die häufigsten Kritikpunkte. Doch jetzt kommt die Wende: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das am 8. Mai 2026 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wird die geförderte private Altersvorsorge komplett neu aufgestellt. Mehr Flexibilität, einfachere Förderung und ein ganz neues Produkt – das Altersvorsorgedepot – machen die staatlich geförderte Vorsorge so attraktiv wie nie zuvor.
Was bleibt: Die bewährten Vorteile der Riester-Rente
Bevor wir über die Neuerungen sprechen, lohnt ein Blick auf das, was die Riester-Rente schon immer stark gemacht hat:
Staatliche Zulagen – geschenktes Geld vom Staat für Ihre Altersvorsorge
Steuervorteile – Beiträge als Sonderausgaben absetzbar
Kinderzulagen – bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
Sicherheit – mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen sind garantiert
Pfändungssicher – Ihr Vorsorgevermögen ist geschützt
Gerade Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren enorm: Durch die Kinderzulagen können Förderquoten von weit über 50 Prozent erreicht werden.
Die Neuerungen durch das Altersvorsorgereformgesetz
Vereinfachte Förderung – endlich verständlich
Die bisherige Zulagenberechnung war kompliziert. Ab 2027 wird es deutlich einfacher: Die Förderung wird beitragsproportional berechnet. Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Förderung erhalten Sie – ganz ohne komplizierte Einkommensberechnung.
Die neue Grundzulage:
50 % Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
25 % Förderung auf Eigenbeiträge zwischen 360 und 1.800 Euro
Maximale Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr
Mindestbeitrag: nur 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat)
Kinderzulage: Weiterhin bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – neu mit 100 % Förderung auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind.
Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren.
Erweiterter Personenkreis – jetzt auch für Selbstständige
Eine der wichtigsten Neuerungen: Selbstständige und Gewerbetreibende werden erstmals unmittelbar förderberechtigt! Das eröffnet Millionen von Menschen völlig neue Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Flexiblere Auszahlungsphase
Auszahlungsbeginn flexibel zwischen Alter 65 und 70
Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn
Verschiedene Optionen: lebenslange Rente, Auszahlungsplan bis Alter 85 oder kapitalmarktnahe Rente
Das neue Altersvorsorgedepot – die Revolution
Neben dem klassischen Altersvorsorgevertrag gibt es ab 2027 eine völlig neue Produktkategorie: das Altersvorsorgedepot. Es ist eine fondsbasierte Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie – dafür mit deutlich höheren Renditechancen.
Die Vorteile:
Volle staatliche Förderung – gleiche Zulagen wie beim klassischen Vertrag
Höhere Renditechancen durch Investition in Fonds und ETFs
Fondswechsel jederzeit möglich
Steuervorteile – Eigenbeiträge plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar
Das Standarddepot – einfach und günstig
Jeder Anbieter muss zusätzlich ein Standarddepot anbieten:
Kostendeckel von maximal 1 % Effektivkosten
Zwei vorgegebene Fonds – sicherheitsorientiert und chancenorientiert
Automatisches Life-Cycle-Management vor Rentenbeginn
Online zugänglich und maximal unkompliziert
Was bedeutet das für Ihren bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Sie können Ihren aktuellen Vertrag unverändert weiterführen.
Ihre Optionen ab 2027:
Vertrag unverändert fortführen
Förderwechsel im bestehenden Vertrag – neue Förderberechnung nutzen
Produktwechsel in ein Altersvorsorgedepot mit Übertragung des Deckungskapitals
Ob ein Wechsel für Sie vorteilhaft ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – genau das sollten wir gemeinsam prüfen!
Warum Sie jetzt handeln sollten
Die Reform bietet enorme Chancen – aber auch Entscheidungsbedarf. Lohnt sich ein Wechsel? Ist das Altersvorsorgedepot das Richtige für Sie? Wie holen Sie die maximale Förderung heraus? All diese Fragen klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Jetzt Termin vereinbaren!
Die Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft – nutzen Sie die Zeit, um sich optimal aufzustellen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin bei mir, Norbert Stark, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Vorsorgeanalyse erstellen.
Ich freue mich auf Sie!
Norbert Stark – Ihr Versicherungsvertreter für staatlich geförderte Altersvorsorge
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