Es gibt mittlerweile wohl kaum ein Unternehmen mehr, das die Betriebliche Altersversorgung nicht anbietet.
Nur leider wird diese als Mitarbeiterbindungstool gedachte Vorsorgelösung besonders von den Geschäftsführungen und Personalabteilungen eher als große Last empfunden. Und dies wiederum führt sehr häufig zu fehlender Aufsicht, Konzeptlosigkeit und einem Nicht-Erkennen von Risiken.
Unsere täglichen Gespräche mit Unternehmern bestätigen, dass viele Haftungsrisiken und Fragen in einem nicht unerheblichen Teil der (meist mittelständischen) Unternehmen noch immer nicht geklärt sind:
Wie umgehe ich die Einstandspflicht als Arbeitgeber?
Wie verfahre ich mit Fremdverträgen von neu eingestellten Mitarbeitern?
Wie gewährleiste ich, dass ein Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden aus meinem Unternehmen mir gegenüber keinerlei Ansprüche mehr aus seinem bAV-Vertrag geltend macht?
In einer schriftlichen Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen werden alle Bausteine und Detailregelungen fixiert und anschließend transparent kommuniziert:
Folgende Punkte finden unter anderem Berücksichtigung:
- Die Festlegung des Durchführungsweges
- Aufwendungen des Arbeitgebers zur Steigerung der Unternehmensattraktivität
- Festlegung zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
- Rechtssichere Verschriftung des 15% Arbeitgeberzuschusses nach BRSG
- Festlegung zur Form der Versorgungszusage
- Portierung von bestehenden Verträgen bei Neueinstellungen
- Die Anspruchsbegrenzung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
- Die Information zum konkreten Angebot und den Leistungen im Unternehmen
- Die Festlegung zum Anbieter/Versicherungsunternehmen
- Die Festlegung zur Umsetzung der individuellen Beratung im Unternehmen inkl. Beratungsdokumentation
Mit Hilfe unserer juristischen Fachabteilung sowie unseres Sachverständigen für Betriebliche Altersversorgung (Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.) unterstützen wir Sie, sich zukünftig rechtssicher aufzustellen.
Für unsere Services und Dienstleistungen fallen - anders als bei vielen Maklern und Banken - keinerlei Kosten für Sie an.
Nutzen Sie diese Chance und informieren Sie sich!
In einer Online-Beratung oder einem Telefonat informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten. Nach den aktuellen Einschränkungen stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit für einen Termin bei Ihnen vor Ort zur Verfügung.