„Berechne deinen Weg – starte durch!“
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Vorsorgeform, bei der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Rente Beiträge in eine Rentenversicherung einzahlen. Dies kann durch Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen erfolgen. Ziel ist es, den Mitarbeitern eine zusätzliche Rente im Alter zu bieten, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu erhöhen.
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 hat das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland zu fördern und zu verbessern. Hier sind die Hauptpunkte des Gesetzes:
1. **Förderung der bAV**: Das BRSG zielt darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge für mehr Arbeitnehmer attraktiver zu machen, insbesondere für kleinere Unternehmen und Geringverdiener.
2. **Arbeitgeberzuschuss**: Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten, wenn Mitarbeiter Entgeltumwandlung betreiben. Der Zuschuss beträgt 15% der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung keine Nachteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen haben.
3. **Zuschuss für Geringverdiener**: Arbeitnehmer, die weniger als 2.200 Euro brutto im Monat verdienen, können von zusätzlichen Förderungen profitieren. Der Arbeitgeber kann bei einer Entgeltumwandlung bis zu 480 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei einbringen.
4. **Erleichterungen für Kleinbetriebe**: Kleinere Unternehmen haben nun erleichterten Zugang zur bAV, um ihnen den Einstieg zu erleichtern und die Bürokratie zu reduzieren.
5. **Transfer der Betriebsrente**: Das BRSG erleichtert den Transfer von Betriebsrentenansprüchen, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Dies soll sicherstellen, dass die Betriebsrente nicht verloren geht, wenn der Arbeitsplatz wechselt.
6. **Verpflichtung zur Information**: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der bAV und die damit verbundenen Vorteile zu informieren.
Zusammengefasst zielt das Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten, um eine höhere Verbreitung und Nutzung zu erreichen.