Ein möglichst langes Leben in Gesundheit – das wünscht sich wohl jeder Mensch. Was ist aber, wenn ein geliebtes Familienmitglied plötzlich auf Pflege angewiesen ist? Ob durch Krankheit, Unfall oder im Alter. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und in allen Lebensabschnitten auftreten.
Wer zahlt bei Pflegefall der Eltern?
Zunächst einmal: Je nach Pflegegrad übernimmt die gesetzliche Pflegekasse oder private Pflegeversicherung einen gewissen Teil der Pflegekosten. Diese Leistungen sind lediglich eine Grundversorgung. Für die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Können Pflegebedürftige dies nicht oder nicht mehr, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger beantragt werden. Dann wird geprüft, welche Unterhaltspflichtigen herangezogen werden können. Das können die Kinder der Ehepartner oder die Eltern sein.
Ihre individuelle Absicherung im Pflegefall mit der Allianz Pflegeversicherung:
-Schützt Sie und Ihre Angehörigen vor Kosten die mit der Pflege anfallen und über Ihre eigenen finanziellen Mittel hinausgehen
- 100% Leistungsanspruch bei stationärer & ambulanter Pflege ab Pflegegrad 2 wählbar
- Pflegetagegeld kann individuell bis zu 150 Euro pro Tag vereinbart werden
- Eine Einmalzahlung ab Pflegegrad 2 um Umbauten des Wohnraumes oder entsprechende Anschaffungen für die Erleichterung des Alltages ist bis 15.000 Euro vereinbar
- Senkung der Beiträge ab 65 Jahren um bis zu 80 Prozent
Beratung und Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen, mit dem Allianz Pflegetagegeld Best stehen Ihnen jederzeit umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen zur Verfügung – nicht nur im Pflegefall. Sprechen Sie uns an!