Altersvorsorgereform 2027 – Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Jahrzehnten tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat bestätigt. Es löst die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres, flexibleres Fördersystem ab. Doch was bedeutet das konkret für Sie?
Was ändert sich ab 2027?
Das neue Fördersystem ersetzt die bisherige einkommensabhängige Zulagenberechnung durch eine einfache, beitragsproportionale Förderung. Herzstück der Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot – ein kapitalmarktnahes Vorsorgeprodukt, das auf Fonds und ETFs setzt statt auf klassische Garantieprodukte. Die bisherige Garantiepflicht entfällt. Damit erhalten Sparer erstmals die Möglichkeit, von echten Kapitalmarktrenditen zu profitieren.
Wer ist förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Neben Arbeitnehmern, Beamten und Minijobber sind künftig auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt. Auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen bleiben mittelbar förderberechtigt.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Die Zulagen werden künftig direkt am eingezahlten Beitrag berechnet. Für jeden Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent vom Staat, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Junge Menschen unter 25 erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Darüber hinaus können Eigenbeiträge plus Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Produktkategorien gibt es?
Ab 2027 stehen drei Produktkategorien zur Verfügung. Der Altersvorsorgevertrag bietet 80 oder 100 Prozent Garantie und eignet sich für sicherheitsorientierte Sparer. Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Garantie aus, bietet dafür volle Renditechancen mit individueller Fondsauswahl. Das Standarddepot ist ein einfaches, kostengünstiges Produkt mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent, das jeder Anbieter verpflichtend anbieten muss. Es arbeitet mit zwei Fonds und einem automatischen Life-Cycle-Mechanismus, der das Risiko vor Rentenbeginn schrittweise reduziert.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz und werden unverändert weiter gefördert. Es besteht kein Handlungsdruck. Ab 2027 haben Bestandskunden jedoch die Möglichkeit, innerhalb ihres bestehenden Vertrags in die neue Fördersystematik zu wechseln oder in ein neues Produkt zu wechseln. Dieser Wechsel ist freiwillig und an keine Frist gebunden. Wichtig: Ein Förderwechsel ist unwiderruflich und betrifft automatisch alle bestehenden Verträge.
Auszahlungsphase – Was gilt?
Die Auszahlung kann frühestens ab dem 65. und spätestens ab dem 70. Lebensjahr beginnen. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können als Einmalbetrag entnommen werden. Daneben stehen eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan bis mindestens Alter 85 zur Wahl. Die Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Rentenalter in der Regel niedriger ausfällt.
Jetzt handeln – Beratungstermin vereinbaren
Die Altersvorsorgereform 2027 bietet enorme Chancen, erfordert aber eine individuelle Prüfung. Ob Neuabschluss oder Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag – eine fundierte Beratung ist der Schlüssel zur optimalen Förderung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und sichern Sie sich die bestmögliche Altersvorsorge für Ihre Zukunft. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihrem Leben passt.