Das 1 x 1 der Kfz-Versicherung
Die Pflicht sein Fahrzeug zu versichern leitet sich her aus dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz). Hier ist genau geregelt wer sich wann und in welchem Umfang versichern muss. Hintergrund ist, dass jeder dem ein Schaden im Straßenverkehr entsteht, auch entsprechend entschädigt wird.
Zu beachten ist, dass Derjenige der mich geschädigt hat, mir auch immer nur den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen hat, sprich den Zeitwert der beschädigten Sache bzw. die Reparaturkosten. Sind selbige höher als der Zeitwert eines Fahrzeuges beispielsweise, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Falle ist genau zu prüfen ob der Zeitwert oder Reparaturkosten zu erstatten sind.
Auswirkung auf die Prämie der „Haftpflichtversicherung“ haben unter anderem das Alter des Versicherungsnehmers, sein Wohnort, die Daten des zu versichernden Fahrzeuges, der Fahrerkreis oder die jährliche Fahrleistung.
Des Weiteren ist jeder PKW über seine so genannten Typklassen spezifiziert und kann entsprechend anfallender Reparaturkosten etc. eingestuft werden. Einen Kleinwagen ist somit günstiger als eine Luxuslimousine.
Über Regionalklassen wird gewichtet in welchem Ort der Versicherungsnehmer wohnt. Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten differieren stark zwischen Städten und ländlichen Regionen.
Für jedes Jahr welches man ohne Schaden absolviert erhöht sich die Schadensfreiheitsklasse (SF), die bei Fahranfängern noch höheren „Prozente“ sinken somit. Hat man einen Schaden verursacht wird man entsprechend den Versicherungsbedingungen zurückgestuft, und hat somit weniger schadenfreie Jahre.