Versichern gegen Berufsunfähigkeit – warum eigentlich?
Das Thema Berufsunfähigkeit hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dieser Trend wird sich auch zukünftig fortsetzen. Grund hierfür ist nicht zuletzt, dass der Staat sich immer mehr aus diesem Gebiet zurückgezogen hat.
Grundsätzlich wird nach voller und halber Erwerbsminderungsrente unterschieden. Je nachdem, ob man bis zu drei oder sechs Stunden eine beliebige Tätigkeit ausüben kann. (Für vor dem 2.1.1961 Geborene gilt diese Regelung für den erlernten Beruf)
Bei der Erwerbsminderungsrente gilt grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein müssen. Des Weiteren müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge und der Beitragszahlungsdauer. Das heißt, wer noch nicht lange und auch nicht entsprechend viel eingezahlt hat, muss mit einer niedrigen Rente rechnen!
Die Ursachen für eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit können sehr unterschiedlich sein. Unfälle, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs und auch psychische Erkrankungen sind die Häufigsten, wobei der Anteil von letzteren in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.
Wieviel Rente beziehen Sie, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt berufsunfähig werden? Wir beantworten Ihnen diese Frage und finden zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf! Ihre Allianz Agentur Michael Lausch in Coswig.