betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders interessante Form der Altersvorsorge. Und seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf.
Wer sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet, kann jährlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung aus seinem Bruttogehalt steuerfrei in den Aufbau einer Betriebsrente umwandeln. Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis zu vier Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmer spart also Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die er sonst auf seinen Lohn- bzw. Gehaltsteil zahlen müsste.
Sofern auch der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG) Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zu erbringen. Dies gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue und ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Diese Regelung ist tarifdispositiv: d.h. Tarifverträge können von den Regelungen zum Zuschuss abweichen.
Später müssen die Betriebsrentner auf die Leistungen dann Steuern und in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Durch die niedrigeren im Erwerbsleben gezahlten Sozialversicherungsbeiträge kommt es auch zu etwas niedrigeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen.
Trotzdem profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer Betriebsrente: Erstere können mit ihr Versorgungslücken schließen, letztere ihre Attraktivität für Beschäftigte steigern. Erst recht, wenn das Unternehmen den durch die Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben als Arbeitgeber Zuschuss an die Mitarbeiter weiter gibt.
Auch die Tarifparteien fördern seit langem die betriebliche Altersversorgung. Zahlreiche Tarifverträge enthalten attraktive Arbeitgeber-Leistungen, die regelmäßig in den Tarifvertrags Verhandlungen erhöht werden. Zusätzlich gibt es häufig Zuschüsse zur Entgeltumwandlung.
Eigeninitiative ist gefragt
Leider wissen viele Arbeitnehmer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge haben. Die Folge: Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Betrieben nutzt die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. In vielen kleinen und mittleren Unternehmen gilt: Der Arbeitnehmer sollte von sich aus beim Chef das Thema ansprechen und so von einer Betriebsrente profitieren.