Als zahnmedizinische Fachangestellte profitieren Sie nicht nur von den allgemeinen Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch von den spezifischen Regelungen des Manteltarifvertrags. Gemäß des Manteltarifvertrags für zahnmedizinische Fachangestellte haben Sie Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung.
Durch die Entgeltumwandlung gemäß des Manteltarifvertrags können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese zusätzliche Altersvorsorge bietet Ihnen langfristige finanzielle Absicherung im Ruhestand und ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Gesamtpakets an Sozialleistungen gemäß des Manteltarifvertrags.
Nehmen wir an, Sie verdienen 3500 Euro brutto im Monat und entscheiden sich, gemäß des Manteltarifvertrags, 200 Euro pro Monat in die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Dadurch sparen Sie nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern bauen auch eine solide finanzielle Basis für Ihren Ruhestand auf, wie es im Manteltarifvertrag vorgesehen ist.
Warum sollten Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge gemäß des Manteltarifvertrags entscheiden?
• Mehr Nettoeinkommen durch steuerliche Vorteile
• Langfristige finanzielle Absicherung im Ruhestand gemäß der tarifvertraglichen Regelungen
• Attraktiver Benefit, der Ihre tarifvertraglichen Ansprüche ergänzt und Ihre Zukunft absichert
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Zukunft zu gestalten und sich finanziell abzusichern, während Sie gleichzeitig von den tarifvertraglichen Regelungen profitieren. Sprechen Sie mit uns, um mehr über die maßgeschneiderten Lösungen für zahnmedizinische Fachangestellte gemäß des Manteltarifvertrags zu erfahren und sich noch heute für Ihre betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden.