Was versteht man unter einer Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung, häufig auch als Gewerbehaftpflicht bezeichnet, zählt zu den grundlegendsten Absicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aller Größenordnungen. Sie bewahrt Ihren Betrieb vor finanziellen Belastungen, die entstehen können, wenn durch Ihre geschäftliche Tätigkeit, Ihre Produkte oder Ihre Beschäftigten Schäden bei Dritten verursacht werden.
Bereits ein einzelner Schadensfall kann die Existenz Ihres Unternehmens gefährden: Sei es ein Kunde, der in Ihren Räumlichkeiten zu Fall kommt, ein Mitarbeiter, der beim Kundeneinsatz einen Schaden anrichtet, oder ein mangelhaftes Produkt, das zu Verletzungen führt – die Haftungsrisiken im geschäftlichen Alltag sind zahlreich und häufig nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund gilt die Betriebshaftpflicht als unverzichtbarer Schutz für jeden Gewerbetreibenden.
Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden bei Dritten auf und deckt ebenso die daraus entstehenden Vermögensschäden ab. Zusätzlich überprüft sie eingehende Schadenersatzforderungen und weist unbegründete Ansprüche in Ihrem Namen zurück – sie dient somit gleichzeitig als passiver Rechtsschutz.
Welche Schäden sind durch die Betriebshaftpflicht abgesichert?
Personenschäden
Erleidet eine dritte Person durch Ihre geschäftliche Tätigkeit eine Verletzung, übernimmt die Versicherung unter anderem:
- Kosten für Heilbehandlungen
- Schmerzensgeldzahlungen
- Aufwendungen für Rehabilitation
- Rentenleistungen bei dauerhafter Beeinträchtigung
Sachschäden
Werden fremde Gegenstände oder Eigentum Dritter beschädigt oder zerstört, kommt die Betriebshaftpflicht für folgende Kosten auf:
- Reparaturaufwendungen
- Kosten für die Wiederbeschaffung
- Ausgleich bei Wertminderung
Vermögensschäden (als Folgeschäden)
Ergeben sich aus einem Personen- oder Sachschaden finanzielle Einbußen für den Geschädigten, sind auch diese mitversichert:
- Entgangener Verdienst
- Nutzungsausfallentschädigung
- Entgangener Gewinn
- Umweltschäden
Die Betriebshaftpflicht sichert darüber hinaus Umweltschäden ab, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden im Zuge der betrieblichen Tätigkeit auf fremden Grundstücken verursachen, beispielsweise:
- Verunreinigung von Grundwasser durch Schadstoffe
- Übergreifen von Feuer auf benachbarte Grundstücke
- Kontamination von Böden durch betrieblich eingesetzte Substanzen
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