D&O-Versicherung: maßgeschneiderter Schutz für Manager & Geschäftsführer
Die D&O-Versicherung ist für Geschäftsführer oder Manager existentiell, wenn im Schadensfall nicht das private Vermögen zur Begleichung des Schadens herangezogen werden soll. Eine D&O lässt sich mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für beratende Tätigkeiten vergleichen. Agenturinhaber Matthias Kreikle verfügt über einen sehr großen Erfahrungsschatz in der Beratung zur Directors-and-Officers-Versicherung. Vertrauen Sie auf uns, wir sind gerne für Sie da!
Um die Existenz des eigenen Betriebs bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die von Geschäftsleitung oder Mitarbeitern getroffen werden, nicht zu gefährden, ist eine entsprechende Absicherung für Unternehmen ungemein wichtig. Als Manager oder Geschäftsführer haften Sie für die Fehler der Belegschaft. Gerade im gewerblichen Bereich kann selbst ein kleiner Fehler bereits hohe Kosten nach sich ziehen. Eine D&O-Versicherung ist nichts anderes als eine Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung, um Entscheider eines Unternehmens zu schützen.
Im Bereich des Unternehmensschutzes beraten wir Sie nicht nur zu einer Cyber-Versicherung, die in Zeiten der Digitalisierung immer wichtiger wird, sondern auch zu Firmen-Rechtsschutz. Insbesondere der Strafrechtsschutz ist hier für Betriebe wichtig. In vielen Streitfällen ermittelt der Staatsanwalt, was zu Reputationsschäden des Unternehmens führen kann. Verfügen Sie über einen entsprechenden Rechtsschutz, können wir hier schnell reagieren. Über die Vertrauensschadenversicherung sind Manipulationen von außen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden durch Betrug von Mitarbeitern abgesichert.
Gibt es bei der D&O-Versicherung auch einen Selbstbehalt? Gern klären wir Ihre Fragen rund um die D&O in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten aus Mainz. Wir freuen uns auf Sie!