Rechtliche Risiken für unverheiratete Paare und Familien ohne Trauschein -Teil 2
Steuern und Finanzen
Viele unverheiratete Paare wollen gerade im finanziellen Bereich eine gewisse Unabhängigkeit bewahren. Dabei sollten jedoch einige Aspekte im Vorfeld bedacht werden, damit es später kein böses Erwachen gibt: Der unverheiratete Partner wird auch im Todesfall als Fremder behandelt. Das heißt, er erbt nichts. An seine Stelle treten Kinder oder die Eltern des Partners nach der gesetzlichen Erbfolge. Dies lässt sich durch eine Erbschaftsregelung korrigieren, doch auch hier ist Vorsicht geboten: Der Partner ohne Trauschein darf nur Vermögen bis zu 20.000 Euro erben, ohne dass Steuern fällig werden. Dieser Freibetrag gilt im Übrigen auch wenn einer der Partner materiell dauerhaft mehr in die Beziehung einbringt, als der andere. Wenn z.B. beim Autokauf der eine dem anderen das Auto bezahlt, könnte theoretisch eine zu versteuernde Zuwendung entstehen. Dies spielt in der Praxis meistens keine Rolle, aber im Fall einer Trennung, eines Todesfalls oder wenn z.B. wegen finanzieller Schwierigkeiten einer der Partner seine Vermögensverhältnisse offen legen muss, können diese Zuwendungen zum Stolperstein werden. Besser ihr kümmert euch im Vorfeld bereits darum diese Fallstricke zu umgehen und trefft mit Hilfe einer Rechtsberatung und Einbindung eines Steuerberaters die richtigen Vorkehrungen.
Auch bei der regulären Steuererklärung werden unverheiratete Eltern weiterhin gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Das sogenannte „Ehegattensplitting“, das Steuervorteile bringt wenn einer der Partner mehr verdient als der andere, dürfen nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner für sich in Anspruch nehmen.
Gegenseitiger Unterhalt
Während den Kindern immer ein Unterhalt durch die Eltern zusteht und auch der Ehepartner nach einer Trennung gewisse Ansprüche hat, beschränken sich diese Fürsorgepflichten für Unverheiratete auf das Kleinkindalter des Kindes. Ist das Kind bereits im Kindergartenalter bestehen in der Regel keine gegenseitigen Unterhaltspflichten.
Auch die gesetzliche Rente ist nicht auf den unverheirateten Partner übertragbar. Das heißt, stirbt einer der Partner gibt es keinen Anspruch des anderen auf Witwenrente oder Witwerrente. Hier besteht also für unverheiratete Paare ein erhöhter privater Vorsorgebedarf fürs Alter. Eine private Rentenversicherung, in die man den anderen Partner als jeweils Begünstigten einsetzt kann diese Lücke zum Teil decken. Doch auch hier gilt: Rechtzeitig anfangen, dann kann man mit kleineren Beiträgen durch den Zinseszinseffekt viel erreichen.
Verträge, die beide Partner gemeinsam abschließen sollten
Es macht auf jeden Fall auch Sinn gewisse Verträge gemeinsam abzuschließen: Wenn es zur Trennung kommt, dürfte einer der Partner den anderen ohne weiteres aus der Wohnung werfen, sofern er alleiniger Mieter der Wohnung ist. Jeder Partner sollte auch seinen eigenen KFZ Vertrag haben. Der Versicherungsnehmer ist nämlich nicht verpflichtet die schadenfreien Jahre nach einer Trennung auf den Partner zu übertragen. Besonders wenn Beziehungen im Streit auseinandergehen, verweigert einer der Partner die Übertragung und der andere muss mit seiner SF-Klasse wieder von vorne anfangen, obwohl er schon jahrelang unfallfrei Auto fährt. Das kann richtig ins Geld gehen.
Bei einer Scheidung sollte ein guter Anwalt solche Sachen automatisch berücksichtigen, bei der Trennung eines Paares ohne Trauschein sind die Partner oft auf den guten Willen des anderen angewiesen.
Partnerschaftsvertrag
Doch auch für unverheiratete Paare gibt es die Möglichkeit gewisse Dinge durch einen Partnerschaftsvertrag vertraglich zu regeln um im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Hier lassen sich sehr viele Dinge bereits im Vorfeld regeln: Wer soll das Sorgerecht der Kinder bekommen, wie wird der gemeinsame Besitz aufgeteilt? Welche Schulden und Verbindlichkeiten gibt es und wie sollen die nach einer Trennung weiter bedient werden?
Wir helfen euch natürlich auch hier mit unserem Netzwerk gerne weiter und vermitteln euch an kompetente Ansprechpartner, die die nötige Erfahrung mit der Erstellung solcher Verträge haben. Weitere Infos geben wir euch gern bei einem unserer Liveevents und natürlich im persönlichen Gespräch! Macht am besten gleich einen Termin aus für ein unverbindliches Kennenlerngespräch!