Cyberschutz für Unternehmen und interne Datenschutzbeauftragte
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR CYBERRISIKEN
Mit der Allianz-Cyberschutz-Police stellen wir Sie im Rahmen der von Ihnen gewählten Versicherungssummen bei berechtigten Schadenersatzansprüchen frei. Wir wehren selbstverständlich unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – sogar auch notfalls vor Gericht.
Cyber-Schutz-Versicherung Kurzübersicht unseres Versicherungsumfang (auszugsweise)
mögliche Risikoszenarien die über die Allianz Cyber-Schutz abgesichert sind:
Gezielte und nicht zielgerichtete Informationssicherheitsverletzung; Denial-of-Service-Attack;
Datendiebstahl; Datenblockade durch eine Informationssicherheitsverletzung; Kreditkartenmissbrauch; Vorsätzliche Schädigung durch eigene Mitarbeiter; Mitversicherte
Personen; Ihre gesetzlichen Vertreter und Repräsentanten (interner Datenschutzbeauftragter); Übrige Betriebsangehörige; Freie Mitarbeiter, sofern diese in Ihrem Namen und Ihrem Auftrag tätig sind; Auslandsrisiken Vorsorgedeckung für neu hinzukommende ausländische Tochtergesellschaften innerhalb der EU; Möglichkeit zur Aufnahme ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der EU als Mit-VN; Vermögensschäden Dritter durch Datenschutzverletzungen und Vertraulichkeitsverletzungen; Ansprüche aus Verletzung der Netzwerksicherheit (z. B. auch Betriebsunterbrechung); Rechtswidrige digitale Kommunikation; Verstöße gegen die Standards der Payment Card Industry (auch Vertragsstrafen); Vermögenseigenschäden
Informationskosten aufgrund einer Datenschutzverletzung; Betriebsunterbrechung;
Mitversicherung Betriebsunterbrechung durch Ausfall externer Dienstleistungen fakultativ
Wiederherstellung der Daten und der Funktionsfähigkeit des Computer Systems;
Systemverbesserung zur Schließung der ausgenutzten Sicherheitslücke;
Versicherbar sind zusätzlich Cyber-Diebstahl/Telefonmehrkosten; Cyber-Erpressung; Bußgelder (sofern rechtlich zulässig) wahlweise 100.000 EUR oder 250.000 EUR; Sachschaden an der eigenen IT-Hardware wahlweise 100.000 EUR oder 250.000 EUR
Verfahrensrechtsschutz; Behördliche Verfahren aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung; Consumer Redress Fund; Serviceleistungen für forensische Dienstleistungen; Krisenkommunikation; Kosten einer freiwilligen Anzeige; Rettungsaufwendungen; E-Discovery; Notfallkosten; Zeitliche Beschränkungen des
Versicherungsschutzes: Haftzeit bei eigener Betriebsunterbrechung max. 180 Tage
Wartefrist bei eigener Betriebsunterbrechung (Deckung ab erster Minute bei Überschreitung) 12 Stunden; Rückwärtsdeckung für Informationssicherheitsverletzungen vor Versicherungsbeginn; Nachhaftung bei Vertragsbeendigung 12 Monate