Ernteverbot wegen ASP Afrikanischer Schweinepest, Etragsschaden bei Biogasanlage
Aus welchem Grund ist die Afrikanische Schweinepest auch für Ackerbauern gefährlich.
Was hat denn eine Tierseuche mit dem einem Getreidefeld zu tun?
Wenn ein Wildschwein gefunden wird, das mit Sicherheit oder es gibt den Verdacht das es an der Afrikanischen Schweinepest gestorben ist, kann eine Schutzzone, also ein sogenanntes gefährdetes Gebiet, errichtet werden. Diese Schutzzone kann einen Radius von bis zu 15 Kilometern haben – das sind etwa 70.000 Hektar, das ist eine riesige Fläche. In dieser Zone ist es verboten auf landwirtschaftlichen Flächen zu arbeiten oder die Ernte einzubringen.
Das bedeutet, der landwirtschaftliche Betrieb muss sein Feld so belassen, wie es zum Zeitpunkt der Sperre ist?
Das bedeutet, er darf nicht bewässern, Pflügen, düngen und ernten. Für bestimmte Pflanzen ist das in der Wachstumsphasen natürlich eine Katastrophe, vor allem weil die Sperre über mehrere Monate hinweg erhalten bleiben kann. Das kann Ihre Existenz bedrohen. Für exakt diesen Fall können wir die einzige Versicherung auf dem deutschen Markt anbieten.
Die Allianz Agrar AG ist der einzige Anbieter? Aus welchem Grund?
Mit den Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes (November 2018) ist es erst möglich, eine Errichtung eines Ernteverbots zu erlassen. Seither gibt es ganz klar ein neues Risiko für Sie als unsere Kunden, denn die Gefahr eines Seuchenausbruchs in Deutschland ist extrem hoch. Wir haben dieses Risiko erkannt und aus diesem Grund schnellstmöglich ein neue Angebot entwickelt.
Ab wann greift die Versicherung?
Unsere Versicherung leistet, wenn die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Gefährdungsbezirks liegen und deshalb nicht bewirtschaftet werden dürfen. Für jeden Einschränkungstag oder Sperrtag bekommt der Landwirt pauschal 1/365 der Versicherungssumme für max. 20 Wochen, ab dem siebten Tag (Selbstbehalt).
Gibt es in einem solchen Fall keine staatliche Entschädigung?
Entschädigungen der Bundesländer sind geplant. Es steht aber leider noch nicht fest, wie genau diese aussehen werden. Das nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Auszahlung der Versicherung. Unsere Entschädigung ist unabhängig einer eventuellen, staatlicher Entschädigungen.
Welche Kulturen können versichert werden?
Unsere Versicherung ist ein zusätzlicher Baustein einer klassischen Hagelversicherung. Mit dieser versichern wir alle Pflanzen, die auch gegen Hagel versicherbar sind, also alle Kulturen. Zum Beispiel gehören dazu alle Getreidearten, Wein und Hopfen, Mais, Gemüse, Kartoffeln und Obst.
In Nachbarländern werden Zäune errichtet und großräumige Sperren errichtet, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Sehen Sie dem möglichen Ausbruch in Deutschland mit Sorge entgegen?
Wir verfolgen die tagesaktuellen Meldungen genauso wie es die Landwirte tun. Natürlich haben wir Respekt vor der Tierseuche, die Folgen eines Ausbruchs können gravierend sein. Aber wir sind vorbereitet, haben für den Ernstfall genaue Ablaufpläne und Szenarien entwickelt, um unserer Aufgabe nachkommen zu können und dann für unsere Kunden da zu sein, wenn sie uns am meisten brauchen.