TOP-Bedingung: Allianz Sturmversicherung deckt Schäden bereits ab Windstärke 7
Bekanntlich wird die Windstärke in Beaufort (Bft) gemessen. Dabei wird eine Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h metereologisch als stürmischer Wind, nicht als Sturm, klassifiziert. Dennoch regulieren deutsche Versicherer nach Ihren Versicherungsbedingungen Schäden, die an Sachsubstanzen (bereits) durch Windstärken ab 8 entstanden sind.
Die Allianz Versicherung geht nun in Ihren Versicherungsbedingungen für industrielle Betriebe einen kundenfreundlichen Schritt "weiter". Versichert und reguliert werden Sachschäden und Schadenfolgekosten als versicherte Sturmschäden bereits ab einer Windstärke von 7 (steifer Wind 50-61 km/h).
Was ist zusätzlich in der Allianz Industrie-Sachversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz ist für Industrie-Kunden mit einer Versicherungssumme größer 10 Mio. EUR (Gebäude- oder Inhaltswerte) konzipiert. Die Versicherungssumme kann auf mehrere Versicherungsorte verteilt sein. Die Industrie-Sachversicherung bildet zusammen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung einen vollumfänglichen Versicherungsschutz.
Versicherte Sachen sind Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren. Die einzelnen Gefahren können nach einem Bausteinprinzip kombiniert werden.
Was ist in der Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Heizkosten und Stromkosten etc.).
Die Haftung der Betriebsunterbrechungsversicherung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Unterbrechungsschaden nicht mehr existiert, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Haftzeit. Als Haftzeit beträgt 12 Monate. Alternativ können auch 18, 24, 30, 36 Monate vereinbart werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann nur in Kombination mit einer Sachversicherung abgeschlossen werden, da die Versicherungsbedingungen abgestimmt sind und aufeinander aufbauen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, da so ein vollumfänglicher Versicherungsschutz für den Kunden ermöglicht wird.
Allianz Produkthighlights zur Industrie-Sachversicherung
- Sachen auf Erstes Risiko: Entschädigungsleistung bis max. 3.000.000 EUR
- Diverse Kostenpositionen bis zu 15 % der Versicherungssumme, mind. 3 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR z.B. Aufräumungs-/Abbruchkosten, Sachverständigenkosten, Dekontaminationskosten etc.
- vom Versicherungsnehmer genutzte, unbenannte Grundstücke/Außenversicherung:
- innerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR für alle Gefahren
- außerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR für alle Gefahren - Neu hinzukommende Unternehmen
- innerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR - Sturm bereits ab Windstärke 7 (Windgeschwindigkeit mindestens 50 km/Stunde)
im Freien befindliche Vorräte sind bis zu 3 Monaten mitversichert, wenn sie sach- und fachgerecht witterungsgeschützt gelagert werden. Es gilt hierfür eine Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR - Tsunami jetzt explizit im Rahmen von Erdbeben mitversichert
- Raub auf Transportwegen:
- innerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 30.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze 10.000 EUR - Unterversicherungsverzicht bis zu einer Schadenshöhe von 5.000.000 EUR
Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung
- zusätzliche Aufwendungen: Erhöhung der Entschädigungsgrenze auf insgesamt 5 % der VSU, max. 5.000.000 EUR z. B. Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen und Vertragsstrafen; Wertminderungen und Aufwendungen, weil Vorräte nicht mehr verwendet werden können;
- Sachverständigenkosten, sofern der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt
- Rückwirkungsschäden unbenannter Zulieferer / Abnehmer für alle Gefahren
- innerhalb EWR und Schweiz Entschädigungsgrenze; 3.000.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz Entschädigungsgrenze; 1.000.000 EUR - Unterbrechungsschäden infolge von Zugangs- und Nutzungs-beschränkungen
- innerhalb EWR und Schweiz: Entschädigungsgrenze; 1.000.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz: Entschädigungsgrenze; 250.000 EUR - unbenannte Grundstücke / Außenversicherung für alle Gefahren
- innerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze; 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze; 1.000.000 EUR - Neu hinzukommende Unternehmen
- innerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze; 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR und Schweiz; Entschädigungsgrenze; 1.000.000 EUR
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen mein Team und ich gerne unter 02327/3771, 0234/5448854 und 0163/6272877 zur Verfügung.