Unterversicherungsverzicht: Klausel zur Gebäudeversicherung mit großer Wirkung
Die aktuelle Versicherungssumme eines Gebäudes zu ermitteln, kann ein fehlerbehafteter Prozess sein. In der Regel werden dafür (veraltete) Summenermittlungsbögen verwendet. Daraus ergibt sich nicht selten eine fehlerbehaftete Gebäudewertermittlung. Im Ergebnis entspricht in der Gebäudeversicherung die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert. Und trotz Unterversicherungsverzichtsklausel droht bei zu starken Abweichungen im Versicherungsfall ein deutlicher Abzug bei der Entschädigung. Denn nach dem Vollwertprinzip in Sachversicherungen muss die Versicherungssumme im Immobilienversicherungsvertrag dem aktuellen Versicherungswert des Gebäudes entsprechen.
Wie ermittele ich nun die korrekte Versicherungssumme? Zunächst frage ich Objektangaben von meinen Immobilieneigentümern an. Das sind Informationen zur Gebäudegröße, dem Grad und dem Jahr des Ausbaus oder der Modernisierung, der Ausstattung sowie zu besonderen Ausstattungsmerkmalen.
Erfahrungsgemäß rufen sich meine Hausbesitzer diese Daten nicht einfach aus dem Gedächtnis oder suchen ihre Bauunterlagen zusammen. Auch wenn diese Angaben von meinen Immobilieneigentümern geliefert werden, untersuche ich das Risiko von mir aus und prüfe das Immobilienobjekt.
Meine Erfahrung zeigt, viele bestehende Gebäudepolicen werden nicht angepasst. Nach dem Abschluss einer Gebäudeversicherung läuft der Versicherungsvertrag oft lange ohne Anpassungen weiter. So passiert es, dass Immobilieneigentümer Meldungen über wertsteigernde Umbauten oder Sanierungen des Gebäudes versäumen.
Die Versicherungssumme in der Immobilienversicherung entspricht dann nicht mehr dem Versicherungswert. Die Entschädigung wird in diesen Fällen im Verhältnis Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Wie viel gekürzt wird, hängt von den im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Regelungen zur Unterversicherung ab. Hier gibt es erfahrungsgemäß eine große Anzahl von Unterversicherungsklauseln.
Ich rate meinen Immobilienbesitzern generell zur Vorsicht einer Vertragsübernahme nach einem Immobilienkauf. Die Übernahme von alten Gebäudeversicherungsverträgen ist oft ein weiterer Grund für falsche Versicherungssummen. Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, gehen nach §95 VVG bestehende Wohngebäudeversicherungsverträge auf den neuen Immobilieneigentümer über.
Oft werden aus Bequemlichkeit bestehende Versicherungsverträge beibehalten und die vereinbarte Versicherungsdeckung und Versicherungssumme nicht weiter kritisch geprüft. Hat der vorherige Hauseigentümer eine zu niedrige Versicherungssumme vereinbart, bleibt auch der neue Hausbesitzer unterversichert. Dies ist eine riskante Vorgehensweise, die im zu einer existenzbedrohenden Unterversicherung in der Immobilienversicherung führen kann.
Ich nutze daher seit Jahren, die digitale Gebäudewertermittlung „Wert14“ der SkenData GmbH. Mit diesem digitalen Tool kann ich die Gebäudewertermittlung schnell, einfach und digital abbilden. SkenData liefert den Versicherern und uns Versicherungsagenturen damit ein unabhängiges Wertermittlungstool, das den Prozess der Wertermittlung professionalisiert.
Als Grundlage für die digitale Gebäudewertermittlung dienen 3D-Daten, Katasteramtsdaten, sowie Luftbilder und Berechnungsverfahren. Mit diesen Informationen, die deutschlandweit für über 50 Millionen Gebäude vorliegen, wird ein realistisches Bild der Immobilie - und die Versicherungssumme automatisiert - ermittelt.
Alle für die Ermittlung der Versicherungssumme wichtigen Gebäudemaße, wie umbauter Raum, Bruttogrundfläche, Wohnfläche und Wohneinheiten werden ebenfalls automatisiert mitgeliefert. Auch der Gebäudeausbau (Dach- und Kellerausbau) sowie die Ausstattungsqualität werden aufgrund der Verwendung neuer KI-Technologien vorgeschlagen. Diese Gebäudedaten werden innerhalb der Wertermittlung durch mich plausibilisiert oder bei Bedarf individuell angepasst. Als Resultat erhalten meine Immobilienkunden eine professionelle Gebäudewertermittlung.
Der Bericht enthält alle Faktoren (Wert 1914, Baupreisindex, regionalisierter Versicherungswert) sowie die Ausstattungsqualität, Gebäudegrößen, Bruttogrundflächen, usw.). Ein weiteres Highlight ist die Möglichkeit, sich die ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) ausgeben zu lassen. So erhalten meine Versicherungskunden eine Indikation darüber, wie stark Ihre Immobilie von einem Elementarschaden, wie Überschwemmung oder Rückstau, bedroht ist.
Mein Tipp: Bei Vorlage einer aktuellen Wert14 - Ermittlung verzichten, neben der Allianz Versicherungs AG, bereits mehr als 30 Versicherer, im konkreten Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Fazit: Die Gebäude-Wertermittlung über Wert14 bietet meinen Versicherungskunden, mir und der Allianz mehr Objektivität, Transparenz und Genauigkeit. Haben Sie Interesse an einem professionellen, modernen Wertermittlungsverfahren für Ihr Gebäude? Ich lade Sie herzlich ein, mit mir ins Gespräch zu kommen. Ich freue mich auf Ihre Fragen.