Prüfpflicht: Was gilt bei der DGUV3 Elektroprüfung und der VDS- Elektrorevision?
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß kann eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat darstellen. Darüber hinaus kann bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Prüfungen der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Durch die Installation und den Betrieb von elektrischen Anlagen können verschiedene Gefahren entstehen. Zu diesen zählt die Personengefährdung aufgrund mechanischer Beschädigung von Leitungen, mangelhafter Installation oder unzureichender Prüfung.
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Des Weiteren ist die Brandgefährdung durch defekte elektrische Anlagen nicht zu unterschätzen. Jährlich entsteht ein Schaden von 1,4 Milliarden Euro durch Industriebrände. Regelmäßig durchgeführte Auswertungen des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Schadensursache belegen, dass ein Drittel aller Brände durch defekte elektrische Anlagen verursacht werden.
Der Gesetzgeber fordert im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des Energiewirtschaftsgesetzes die Prüfung von elektrischen Anlagen. In der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV3 sind die Regelungen für die Prüfung von elektrischen Anlagen definiert.
Gemäß den Angaben der DGUV3 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzung und Änderungen sowie im regelmäßigen Abstand zu prüfen. Die DGUV4 konkretisiert die Prüffristen und die Arbeitsmittel der Elektroprüfung.
Die DGUV3 unterscheidet zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen. Ortsveränderliche Betriebsmittel können während des Betriebs bewegt oder transportiert werden. Dazu zählen z. B. Elektrowerkzeuge wie eine Stichsäge aber auch eine Kabeltrommel oder das Verlängerungskabel. Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zählen Elektrogeräte die fest montiert bzw. während des Betriebs nicht bewegt werden können. Beispiele hierfür sind Getränke und Snackautomaten aber auch eine Standbohrmaschine.
Bei elektrischen Anlagen wird zwischen stationären und nicht-stationären Anlagen unterschieden. Stationäre Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden. Dazu gehören z. B. die elektrotechnischen Installationen innerhalb eines Gebäudes. Zu den nicht-stationären Anlagen zählen gemäß DGUV3 fliegende Bauten und Anlagen auf Bau- und Montagestellen.
Durch die wiederkehrenden elektrischen Prüfungen können Schadenfälle wie z. B. Brandschäden an Verteilerschränken, Antriebsmotoren und damit einhergehend hohe Reparaturkosten bzw. Ausfallzeiten von Maschinen ggf. vermieden werden. Bei Eintritt eines Schadenereignisses lässt sich der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit Hilfe der Dokumentation den zuständigen Behörden, Berufsgenossenschaften und dem Sachversicherer nachweisen.Noch immer ist der mangelhafte Zustand vieler elektrischer Anlagen eine der häufigsten Brandursachen. Tatsächlich werden etwa 30 % aller Brände durch nicht ausreichend gewartete und gesicherte elektrische Anlagen verursacht. Dieses Risiko wird häufig unterschätzt, und die notwendige Überprüfung wird oft vernachlässigt.
Für Betriebe im Ruhrgebiet mit erhöhtem Feuerrisiko ist die regelmäßige Revision der elektrischen Anlagen nicht nur wichtig, sondern oft auch eine vertragliche Verpflichtung im Rahmen der Feuerversicherung.
Die sogenannte Revisionsklausel 3602 verpflichtet zur rechtzeitigen Überprüfung durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen. Diese Prüfung ist entscheidend für den Schutz von Sachwerten und die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen und kann nicht durch andere Prüfungen wie die DGUV V3 ersetzt werden.
Die VdS-Richtlinien enthalten zahlreiche Verweise auf DIN-VDE-Bestimmungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein Nichteinhalten dieser Richtlinien kann im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Prüfung umfasst Sichtprüfungen, Stichproben, Messungen und seit 2017 auch thermografische Messungen, um gefährliche Erwärmungen frühzeitig zu erkennen.
Die Ergebnisse werden im Befundschein VdS 2229 dokumentiert, und der Versicherer muss über das Ergebnis informiert werden. Etwaige Mängel müssen innerhalb der gesetzten Fristen behoben werden. Die Unterlassung einer Elektro-Revision kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wenn der Versicherungsnehmer die Revision nicht durchführt und im Schadensfall keine Kausalität nachweisen kann, ist der Versicherer möglicherweise leistungsfrei.
Durch die Einhaltung dieser vertraglichen Obliegenheit tragen Unternehmen aktiv zur Sicherheit ihrer Anlagen und zur Vermeidung von Brandschäden bei. Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Sicherheit sorgen! Unsere Fachagentur für Firmen aus Bochum ist für Sie jederzeit unter der Business WhatsApp Nummer 023273773 erreichbar.