Spezialkonzepte zur Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen
Ein Backup für finanzielle Verluste? Schön wäre es, oder? Doch das finanzielle Risiko, das Sie als selbstständiger Unternehmer in der IT- Branche tragen, lässt sich leider nie völlig absichern. Eine Vielzahl unvorhergesehener Mehrausgaben, die letztlich Ihren Gewinn schmälern, können Sie aber durch einen guten IT-Haftpflicht - Versicherungsschutz ausschalten. Unser Versicherungsspezialist Marcus Sill hat mit der Allianz Versicherung für diese und andere Risiken der IT-Branche genau die richtigen „Notfallprogramme“. In der Informationstechnologie kommt es auf Präzision und Sicherheit an. Denn wenn Ihnen oder Ihren IT-Entwicklern ein Fehler unterläuft, können Ihren Kunden und Anwendern schwerwiegende Vermögensschäden entstehen. Dieses Risiko sollten Sie versichern und damit für sich kalkulierbar machen. Auch die besten IT-Spezialisten sind nicht immer perfekt. Weil Fehler aber gerade in der IT-Branche gravierende Konsequenzen haben können, gehört eine IT - Betriebshaftpflichtversicherung für Sie zum unverzichtbaren Unternehmensschutz. Die Allianz IT - Spezialhaftpflichtversicherung schützt Sie davor, Schadenersatzansprüche von Dritten auf eigene Kosten begleichen oder abwehren zu müssen: Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie überhaupt haftpflichtig gemacht werden können und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Besteht ein Anspruch zu Recht, begleichen wir den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsumfang unserer Betriebshaftpflichtversicherung ist damit speziell auf die Bedürfnisse der IT – Branche zugeschnitten. Zusätzlich bietet die Allianz IT-Haftpflichtversicherung Haftpflichtschutz im Ausland, bei Mietsachschäden, Schlüsselschäden oder bei IT-Produkthaftpflichtrisiken. Auch Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen sind mitversichert. Den genauen Versicherungsumfang erläutert Ihnen Marcus Sill, unser Haftpflichtexperte für IT-Unternehmen, gerne im persönlichen Gespräch.
Auszug aus den versicherten Vermögensschäden zur IT-Haftpflichtversicherung: a) Schäden aus Umsatzausfällen, b) Computerviren und anderen Schadprogramme, c) Verletzung von Datenschutzgesetzen, d) Verletzung von Persönlichkeitsrechten, e) Einstweiliger Rechtsschutz, Unterlassungsklagen, f) Ansprüche aus Verzug/Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, g) Vergebliche Investitionen, h) Aufwendungen nach endgültig fehlgeschlagener Installation von Software, i) Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte, j) Löschung oder Beschädigung von Daten Dritter, k) Pauschalierter Schadenersatz. Versicherte, erweiterte IT Produkthaftpflichtrisiken: 1. Schäden durch Fehlen vereinbarter Eigenschaften, 2. Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden, 3. Weiterbe- und Weiterverarbeitungskosten, 4. Aus- und Einbaukosten einschl. Ersatzmaßnahmen, 5. Produktionsschäden durch Maschinen, 6. Prüf- und Sortierkosten
Nachfolgende Schadenfälle und -zahlungen haben wir über die IT-Haftpflichtversicherung für Unternehmen der Informationstechnologie für unsere Kunden bereits übernommen: Schadenfall 1: Ein IT-Unternehmen aktualisiert die Software eines Auftraggebers. Bei der Implementierung werden wichtige Dateien zerstört und aufwändig wiederhergestellt. Die Allianz IT-Haftpflicht übernimmt diese Kosten und zahlt zusätzlich für den Verlust der daraus entstehenden Betriebsunterbrechung
Schadenfall 2: Ein entwickeltes Softwareprogramm ist trotz Erprobung nicht kompatibel. Beim Auftraggeber geht nach der Installation gar nichts mehr. Er macht Vermögensschäden wegen Betriebsunterbrechung geltend. Die Allianz zahlt bis zur Versicherungssumme für Vermögensschäden.
Schadenfall 3: Ein Provider versendet infolge mangelhafter Sicherheitsarchitektur Viren an einen Vertragspartner. Dieser erhebt Ansprüche wegen Datenlöschung. Die Allianz zahlt aus der Versicherungssumme für Sachschäden.
Schadenfall 4: Bei der Programmierung eines Gewinnspiels auf der Website des Auftraggebers arbeitet ein IT-Unternehmen versehentlich zu viele Gewinnmöglichkeiten ein. Die Mehrkosten des Auftraggebers, um die (unerwünscht) vielen Gewinne zu finanzieren, werden als Vermögensschaden ersetzt.
Schadenfall 5: Ein Kaufhaus möchte seine Software um ein Bonussystem für Vielkäufer erweitern. Der mit der Software-Erstellung beauftragte IT-Unternehmer vergisst, die beauftragte Löschung der Bonuspunkte einzuarbeiten. Dadurch schreibt das Programm im neuen Jahr die bereits verrechneten Bonuspunkte des Vorjahrs erneut gut – das Kaufhaus erleidet einen entsprechenden Vermögensschaden, der von der Allianz Versicherung ersetzt wird.
Schadenfall 6: Der Versicherungsnehmer installiert – entgegen seinem Auftrag – eine neue Software nicht auf allen PCs des Auftraggebers. Resultieren hieraus Umsatzausfälle, weil mit den nicht aktualisierten Rechnern keine Kundenbestellungen aufgenommen werden können, sind diese Umsatz ausfälle versichert.