Altersvorsorgereform
Die Reform der privaten Altersvorsorge wurde am 8. Mai 2026 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Erfahren Sie hier, was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet – ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben oder neu vorsorgen möchten.
Das Wichtigste zur Altersvorsorgereform auf einen Blick
Die Bundesregierung hat die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert. Ziel ist es, mehr Menschen für die Zukunftsvorsorge zu gewinnen und ihnen Zugang zu den Renditechancen der Kapitalmärkte zu eröffnen. Die wichtigsten Neuerungen:
Erweitertes Produktangebot mit flexiblerer Anspar- und Auszahlungsphase
Vereinfachte Förderung – beitragsproportional statt einkommensabhängig
Erweiterter Förderkreis – erstmals auch Selbstständige förderberechtigt
Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge mit Wechseloptionen
Neues Altersvorsorgedepot als kapitalmarktorientierte Alternative
Die drei neuen Produktkategorien ab 2027
Die Reform erlaubt zukünftig drei förderfähige Produktkategorien:
1. Altersvorsorgevertrag (Garantieprodukt)
Kapitalgarantie von 80 % oder 100 %
Ideal für sicherheitsorientierte Anleger
Keine Effektivkostenbegrenzung
Breites Fondsangebot individuell wählbar (inkl. ETFs)
2. Altersvorsorgedepot
Keine Kapitalgarantie (0 %)
Höhere Renditechancen durch Kapitalmarktinvestments
Fondswechsel möglich, Beitragsaufteilung anpassbar
Fonds bis maximal Risikoindikator 5
3. Standarddepot (verpflichtendes Angebot)
Einfaches, kostengünstiges Basisprodukt
Effektivkostendeckel von 1 %
Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds
Automatisches Life-Cycling vor Rentenbeginn
Online-Abschluss gesetzlich vorgeschrieben
So funktioniert die neue Förderung
Die bisherige einkommensabhängige Berechnung wird durch eine beitragsproportionale Förderung ersetzt:
Grundzulage
50 % Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
25 % Förderung auf weitere Beiträge von 360 bis 1.800 Euro pro Jahr
Maximale Grundzulage: 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
Kinderzulage
100 % Förderung auf bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind
Maximale Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 Euro für Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Steuerliche Vorteile
Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zzgl. Zulagen als Sonderausgaben absetzbar
Keine Abgeltungsteuer auf Erträge während der Laufzeit
Nachgelagerte Besteuerung erst bei Auszahlung im Alter
Wer ist förderberechtigt?
Der Kreis der förderberechtigten Personen wird deutlich erweitert. Neu förderberechtigt sind unter anderem:
Arbeitnehmer und Auszubildende (wie bisher)
Selbstständige und Gewerbetreibende (NEU!)
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (NEU!)
Beamte und Richter
Pflegende Angehörige (mind. 10 Stunden/Woche)
Eltern während der Kindererziehungszeit
Minijobber (ohne Befreiung von der Versicherungspflicht)
Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?
Wichtig: Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Ihr Vertrag genießt Bestandsschutz und wird unverändert nach den geltenden Regelungen gefördert.
Ab 2027 haben Sie folgende Optionen:
Vertrag unverändert fortführen – Bestandsschutz gilt weiterhin
Förderwechsel – Neue Fördersystematik im bestehenden Vertrag nutzen
Produktwechsel – In eines der neuen Produkte wechseln
Hinweis: Es gibt keine Frist für einen Wechsel. Lassen Sie sich in Ruhe beraten, welche Option für Ihre persönliche Situation am vorteilhaftesten ist.
Flexible Auszahlungsoptionen im Alter
Die Reform bringt auch in der Auszahlungsphase mehr Flexibilität:
Rentenbeginn zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr
Bis zu 30 % Teilkapitalisierung als Einmalauszahlung möglich
Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre)
Auszahlungsplan mindestens bis Alter 85
Kapitalmarktnahe Rente (80 % klassisch, 20 % fondsgebunden)
Rechenbeispiel: So profitieren Sie von der neuen Förderung
Beispiel 1 – Single, 20 Jahre, keine Kinder:
Jahresbeitrag: 1.800 Euro
Grundzulage: 540 Euro pro Jahr
Berufseinsteigerbonus: 200 Euro (einmalig)
Steuerersparnis: ca. 170 Euro im ersten Jahr (nach Günstigerprüfung)
Beispiel 2 – Mutter, 35 Jahre, 2 Kinder:
Jahresbeitrag: 300 Euro
Grundzulage: 150 Euro pro Jahr
Kinderzulage: 600 Euro pro Jahr (2 × 300 Euro)
Gesamtförderung: 750 Euro bei nur 300 Euro Eigenbeitrag!
Warum die Allianz der richtige Partner für Ihre Altersvorsorge ist
Die Allianz wird ab Januar 2027 mit einem umfassenden Angebot in allen drei Produktkategorien am Markt sein:
Kapitalmarktorientierte Produkte mit und ohne Garantie
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