Versorgung von Gesellschaftern & Geschäftsführern – Steuern sparen und Vermögen
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist die Altersvorsorge eine besondere Herausforderung: Die gesetzliche Versorgung ist oft gering – gleichzeitig bieten klassische private Lösungen nur begrenzte steuerliche Vorteile. Genau hier setzt die Unterstützungskasse als einer der effizientesten Wege der betrieblichen Altersversorgung an.
Warum die Unterstützungskasse gerade für Geschäftsführer interessant istDie Unterstützungskasse ermöglicht es Ihnen, Ihre private Altersvorsorge in die betriebliche Sphäre zu verlagern – mit erheblichen steuerlichen Vorteilen:
✅ Betriebsausgaben statt Privatentnahme
Die Beiträge werden von der GmbH gezahlt und können vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das reduziert direkt den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens.
✅ Unbegrenzt steuerfrei ansparen
Im Gegensatz zu vielen anderen bAV-Durchführungswegen gibt es keine feste Beitragsgrenze – Sie können flexibel und in größerem Umfang vorsorgen.
✅ Keine Besteuerung in der Ansparphase
Während des Aufbaus fällt keine Lohnsteuer auf die Beiträge an, da kein Zufluss als Einkommen gilt. Die Besteuerung erfolgt erst im Alter – häufig zu einem niedrigeren Steuersatz.
✅ „Brutto statt Netto“-Effekt
Die Einzahlungen erfolgen aus unversteuertem Einkommen. Dadurch fließt deutlich mehr Kapital in Ihre Altersvorsorge als bei einer privaten Lösung.
✅ Bilanzneutralität & Flexibilität
Die Versorgung läuft außerhalb der Unternehmensbilanz und bietet flexible Auszahlungsoptionen – lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung.
Die Unterstützungskasse ist kein Standardprodukt, sondern ein strategisches Instrument:
Sie verwandeln steuerlich belastete Gewinnentnahmen in steueroptimierten Vermögensaufbau – innerhalb Ihrer GmbH-Struktur.
Gerade für gut verdienende Gesellschafter-Geschäftsführer ergibt sich so eine der wenigen Möglichkeiten, hohe Beträge steuerlich effizient für das Alter aufzubauen.
Jetzt individuelle Gestaltung prüfenDie konkrete Ausgestaltung ist entscheidend – insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern gelten steuerliche Anforderungen und Gestaltungsregeln.
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